Kommt doch ein Volksantrag? Der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim wirft den Abgeordneten des Landtags bei der Kostenpauschale und den Mitarbeiterbudgets Selbstbedienung vor.

Stuttgart - Nach dem Skandal ist vor dem Skandal. Seit vielen Jahren schon beschäftigt sich der Staatswissenschaftler Hans Herbert von Arnim mit der Finanzierung von Parteien und Parlamenten – womit er sich den Ruf eines unbestechlichen Parteienkritikers erworben hat. Manchen, darunter oft den Betroffenen, gilt er auch als Parteienverächter. Dabei ist nicht zu bestreiten, dass von Arnim eine Vielzahl von Missständen aufdeckte und Selbstbereicherung ans Licht zerrte – zuletzt etwa in der Verwandtenaffäre des bayerischen Landtags, die zeigte, dass Vetternwirtschaft in Parlamenten kein rein französisches Phänomen ist. Der Professor von der Universität Speyer kippte zahlreiche Diätenregelungen und erstritt etliche, zum Teil höchstrichterlich Urteile.

 

Die Summe seiner Erfahrungen, wie es ist, wenn Parlamente in eigener Sache entscheiden, schrieb er in seinem in diesem Frühjahr erschienenen Buch „Die Hebel der Macht – und wer sie bedient“ nieder. Es handelt von Diäten- und Versorgungsregelungen, die in Form von „Blitzgesetzen“ in aller Eile und möglichst unter Ausschaltung der Öffentlichkeit verabschiedet wurden; dies möglichst nach Wahlen, auf keinen Fall vor Wahlen, um nicht Gefahr zu laufen, dass die Wähler dieses Thema in ihre Wahlentscheidung einfließen lassen.

Mit besonderem Interesses blickte von Arnim daher nach Baden-Württemberg, als die Fraktionen von Grünen, CDU und SPD daran gingen, von Arnims Analyse beispielhaft zu verifizieren. In einem Blitzverfahren, das in seiner Rasanz selbst hartgesottenen Beobachtern Respekt abverlangte, eröffneten sich die Abgeordneten die Rückkehr zur Staatspension, die sie im Zuge der Parlamentsreform vor knapp zehn Jahren aufgegeben hatten – nicht ohne damals die Diäten um 30 Prozent zu erhöhen. Nun wollten sie nicht nur wieder weg von der privaten Altersvorsorge und zurück zur Staatspension (unter Beibehaltung der höheren Diäten), sie erhöhten auch ihre steuerfreie Kostenpauschale um 40 Prozent auf 2160 Euro und verdoppelten ihre Mitarbeiterbudgets auf 10 438 Euro.

Dies alles bewegte von Arnim dazu, die Stuttgarter Vorgänge in einem E-Book zu beleuchten, das er am Montag bei Wittwer in Stuttgart vorstellte. Darin kommt von Arnim zu dem Schluss, dass mit dem vom öffentlichen Protest erzwungenen Rückzieher in Sachen Staatspension der Kasus noch nicht erledigt ist. Nicht nur, weil das Thema Staatspension nicht ganz vom Tisch ist: Nach (!) der Bundestagswahl soll eine Expertenkommission Vorschläge zur Altersversorgung vorlegen, von denen von Arnim sagt, sie dürften keinesfalls auf eine Staatspension hinauslaufen.

Mehr noch: Auch die steile Erhöhung von Kostenpauschale und Mitarbeiterbudget, an denen das Parlament festhält und die im Mai wirksam werden sollen, sind nach Ansicht des Staatsrechtlers verfassungswidrig. Dies zum einen deshalb, weil die Gesetzesinitiatoren dafür „keinerlei tragfähige Begründung“ gegeben hätten. Nach der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte müssten aber Kostenpauschalen am wirklich entstandenen, sachlich angemessenen und begründeten, besonderen mit dem Landtag verbundenen Aufwand orientiert sein. Wenn sie zudem über den tatsächlichen Aufwand hinaus erhöht werden, führe dies zu einem zusätzlichen steuerfreien Einkommen, mit einem Bruttowert von tausend Euro im Monat.

Auch die Verdoppelung der Mitarbeiterbudgets bewertet von Arnim als verfassungswidrig, weil keinerlei tragfähige Begründung für die Erhöhung gegeben werde. Zudem verstoße bereits das Gesetzgebungsverfahren gegen die Verfassung, weil der Landtag bei Entscheidungen die Mindestfristen einzuhalten habe. In den Fällen, in denen der Landtag in eigener Sache entscheide, bilde die Öffentlichkeit aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts die einzig wirksame Kontrolle. Ministerpräsident Winfried Kretschmann, so von Arnim, hätte das Gesetz nicht unterschreiben und ausfertigen dürfen, er sei seiner Kontrollaufgabe nicht nachgekommen.

Nun hofft von Arnim, dass sich unter den Abgeordneten – nur dieser Personenkreis ist klageberechtigt – jemand findet, der vor den Landesverfassungsgerichtshof zieht. Ebenso könnten Unterschriften für einen Volksantrag gesammelt werden, der den Landtag dazu zwänge, sich erneut mit dem Thema zu beschäftigen. Die bloße Aussicht auf einen solchen Volksantrag hatte ja bereits dazu geführt, dass das Altersversorgungsgesetz wieder aufgehoben wurde; auch dies blitzartig.

Hans Herbert von Arnim:Die Arroganz der Macht.

Der baden-württembergische Diätencoup. E-Book, erschienen im Heyne-Verlag.