Drei Ministerpräsidenten schlagen parteiübergreifend ein besseres Bleiberecht für junge Flüchtlinge vor. Für die Dauer einer Ausbildung sollen sie mehr Sicherheit erhalten.

Stuttgart - Die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, Winfried Kretschmann (Grüne), Volker Bouffier (CDU) und Malu Dreyer (SPD), haben sich in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel für bessere Arbeitsbedingungen junger Flüchtlinge in Deutschland eingesetzt. Denn sie stellten „ein erhebliches Potenzial für eine Ausbildung in Deutschland dar“, heißt es in dem Schreiben. Von den 130 000 Flüchtlingen, die 2013 nach Deutschland kamen, seien 55 000 im Alter von 16 bis 35 Jahren.

 

Wegen möglicher Abschiebungen hätten Azubis und Betriebe bisher keine Planungssicherheit, „dass ein begonnenes Ausbildungsverhältnis tatsächlich erfolgreich abgeschlossen werden kann“. Deshalb müsse es mindestens für die Dauer einer Ausbildung ein gesichertes Bleiberecht geben. Wünschenswert wäre „aus Sicht der Betriebe“ zudem, dass die jungen Leute nach Abschluss der Ausbildung ein befristetes Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie eine Arbeitsplatzzusage haben. Die Regierungschefs betonen, dass diese Forderungen „aus der Wirtschaft“ an sie herangetragen worden seien, um den Fachkräftemangel zu beheben. Sie zitieren Erik Schweitzer, den Präsidenten des Industrie- und Handelskammertages sowie Handwerkspräsident Peter Wollseifer.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte die Forderung nach einem Bleiberecht für junge Flüchtlinge als unzureichend. „Wir brauchen eine wirksame Bleiberechtsregelung für alle und nicht nur für die nützlichen Asylbewerber“, sagte Pro Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt.

Unterdessen drängt der Bundesrat auf Korrekturen an den von der Bundesregierung geplanten Änderungen beim Bleiberecht für Zuwanderer. Die Länderkammer beschloss am Freitag eine Stellungnahme zu dem Entwurf, in dem mehr Arbeitsmöglichkeiten für junge geduldete Flüchtlinge verlangt werden. Den jungen Menschen dürfe die Aufnahme einer Beschäftigung nicht deshalb verwehrt werden, weil sie ihre Herkunft verschleiern, meint der Bundesrat. Denn viele Jugendliche verweigerten die Auskunft über ihre Herkunft, weil ihre Eltern das auch tun. Sie dürften deswegen aber nicht mit einem Arbeitsverbot bestraft werden. Dies wäre das „falsche Signal an eine junge Flüchtlingsgeneration“.