Dabei hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dem Gesundheitsminister von der CDU bereits am 26. Oktober die Entlassungsurkunde überreicht – genauso wie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den anderen Mitgliedern des Kabinetts. Seitdem ist die Bundesregierung nur noch geschäftsführend im Amt.
Wenn voraussichtlich in der zweiten Dezember-Woche das neue Kabinett seinen Dienst antritt, gibt es für Spahn & Co. allerdings noch einen kleinen finanziellen Bonus, der sie für die unerfreulichen Schlusstage ihrer Regierungszeit zumindest ein bisschen entschädigt.
Üppige Extras für Politiker
Es ist ein Bonus, von dem normale Arbeitnehmer nur träumen können: alle Regierungsmitglieder bekommen ihre Amtsbezüge für den vollen Monat Dezember ausbezahlt, auch wenn sie in diesem Monat nur wenige Tage gearbeitet haben. So sieht es das Ministergesetz vor, und dabei geht es um ordentlich Geld: die Regierungschefin bekommt aktuell monatlich rund 20 000 Euro Amtsgehalt, die Minister 16 000 Euro als Grundbezug.
Das finanzielle Extra für geschäftsführende Minister ist nicht die einzige Sonderregelung, über die sich ausscheidende Regierungsmitglieder freuen können. Üppige Übergangsgelder und stattliche Ruhegehälter, die Möglichkeit zur „Rente mit 60“ und das bei maßvollen Abschlägen: Politiker und Politikerinnen sind in Deutschland gut abgesichert, wenn sie nicht mehr in der Regierung sind.
Übergangsgeld bereits nach einem Tag im Amt
Wer noch etwas jünger ist und sich nicht direkt aufs Altenteil zurückzieht, der bekommt nach dem Ausscheiden ein Übergangsgeld. Ein solches Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat – für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre. Als Übergangsgeld werden für die ersten drei Monate das Amtsgehalt und ein Ortszuschlag in voller Höhe gewährt, für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte dieser Bezüge.
Anspruch auf Übergangsgeld hat ein Minister bereits nach einem Tag Amtszeit, die überwiesene Gesamtsumme kann am Ende die 200 000-Euro-Marke deutlich übersteigen. Allerdings gilt es dabei verschiedene Anrechnungsvorschriften zu beachten. So werden zum Beispiel ab dem zweiten Monat alle Erwerbseinkünfte aus einer privaten Berufstätigkeit angerechnet.
Hohe Pensionsansprüche bereits nach vier Jahren im Amt
Großzügig sind auch die Regelungen zu den Ruhegehältern, also auf Deutsch: zu den Pensionen. Wer der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört, hat Anspruch auf ein solches Ruhegehalt. Es beträgt nach diesen vier Jahren 27,74 Prozent des Amtsgehaltes und des Ortszuschlags. Mit jedem weiteren Amtsjahr steigt es um 2,39 Prozent bis zum Höchstsatz von 71,75 Prozent. Nach nur vier Amtsjahren bekommt ein Minister also derzeit rund 4 400 Euro pro Monat ausbezahlt. Zum Vergleich: Die sogenannte Standardrente in Deutschland liegt bei rund 1 600 Euro – die erhält ein Arbeitnehmer, wenn er 45 Jahre lang gearbeitet und jeweils das Durchschnittseinkommen verdient hat.
Grundsätzlich gilt für Bundesminister dieselbe Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte, also die schrittweise Anhebung auf 67. Aber wenn sie wollen, können Ministerinnen und Minister schon mit 60 Pension beziehen. Das ist wesentlich komfortabler als bei normalen Arbeitnehmern. Für die meisten gilt: sie können erst nach 35 Arbeitsjahren frühestens mit 63 aufs Altenteil. Anspruch auf eine solche „Rente mit 60“ hätten zum Beispiel Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU), Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) oder Agrarministerin Julia Klöckner (CDU).
Wer als Arbeitnehmer früher in Rente geht, muss mit erheblichen Abschlägen klarkommen. Solche Abschläge gibt es für die Ruhegehälter von Ministern auch, allerdings sind die Regeln hier vorteilhaft für die Politiker. Das Ruhegehalt vermindert sich um 3,6 Prozent für jedes Jahr, um das das ehemalige Regierungsmitglied vorzeitig in Anspruch nimmt. Jedoch darf die Minderung 14,4 Prozent nicht überschreiten. Einen solchen Abschlag muss ein normaler Arbeitnehmer schon hinnehmen, wenn er mit 63 in Rente geht. Will er noch früher in den Ruhestand, muss er auf deutlich mehr Geld verzichten.
15 000 Euro für die Alt-Kanzlerin
Für Angela Merkel kommt die gut gepolsterte „Rente mit 60“ nicht mehr in Frage. Sie ist bereits 67 Jahre alt – und war fast 16 Jahre Regierungschefin, zudem Ministerin und insgesamt 31 Jahre Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Sie hat also Höchstansprüche in der Altersversorgung angesammelt. Der Bund der Steuerzahler errechnet für die Ex-Kanzlerin monatliche Altersbezüge von rund 15 000 Euro.
Zudem wird sie ein Büro und Mitarbeiter bekommen sowie einen Dienstwagen nutzen können. Diese Ausstattung mit Räumlichkeiten, Personal und Fahrgelegenheit fällt im Vergleich mit den Vorgängern sogar besonders üppig aus: Sie bekommt eine Büroleitung, eine stellvertretende Büroleitung, zwei Fachreferenten und zwei Fahrer. Damit darf sie auf zwei Posten mehr zugreifen als ihr Vorgänger Gerhard Schröder (SPD). Das Merkel-Team könnte insgesamt bis zu 56 000 Euro pro Monat kosten.