Persilschein für direkte Demokratie Studie: Bürger sind keine Bau-Blockierer

Wenn ein neues Wohn- oder Gewerbegebiet entstehen soll, schlagen vielerorts die Wogen hoch. Bisweilen sagen die Bürger auch Nein – so wie im Januar in Uhingen. Doch die Regel ist das offenbar nicht. Foto: Horst Rudel

Zwei Hochschulen haben die Reform der Gemeindeordnung bewertet und kommen zum Schluss: Die Behauptung, Bürgerentscheide würden Bauvorhaben ausbremsen, ist nicht haltbar. Die Grünen sehen sich in ihrer Beteiligungspolitik bestärkt.

Stuttgart - Die größeren Mitwirkungsrechte für Bürger in Gemeinden führen nicht zu einem nennenswerten Anstieg von Baublockaden. Zu diesem Schluss kommen Wissenschaftler der beiden baden-württembergischen Verwaltungshochschulen in einer Studie über die Reform der Gemeindeordnung im Jahr 2015. Mit ihrer Evaluation, die das Staatsministerium demnächst vorstellen will, zerstreuen sie somit die vor allem von CDU-Seite geäußerten Bedenken, dass Bürger massenhaft die Bauleitplanungen von Gemeinden torpedieren und somit die Wohnungsnot vergrößern.

 

Bürgerbeteiligung verhindert kein Bauvorhaben, vielmehr sorgt sie für Transparenz und somit für Akzeptanz“, sagte die Grünen-Abgeordnete Nese Erikli unserer Zeitung. Die Sprecherin für Bürgerbeteiligung und Demokratie hatte bereits vor einem Jahr eine Anfrage zu den Folgen der Reform gestellt, musste sich aber bis zum Vorliegen des 120-seitigen Evaluationsberichts gedulden. An diesem Donnerstag will sich erstmals der Ständige Ausschuss des Landtags damit befassen.

Einzelinteressen vor Gemeinnutz?

Die grün-rote Regierung hatte im Herbst 2015 die Gemeindeordnung in zahlreichen Punkten neu gefasst und dabei nicht nur Fristen und Quoren verändert, sondern auch das Themenspektrum für Bürgerbegehren und -entscheide erweitert. Diese sind seither auch für einen bestehenden Aufstellungsbeschluss möglich – wenn eine Gemeinde offiziell kundtut, dass sie beabsichtigt, für ein bestimmtes Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Dies war von kommunaler Seite und im Landtag skeptisch gesehen worden. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hatte gewarnt: „Es kommt nicht so selten vor, dass durch Bürgerbeteiligungen die Ausweisung eines Baugebiete schon frühzeitig verhindert wird.“ Auch Gemeindetagspräsident Roger Kehle hatte vor einer „Verhinderungsdemokratie“ gewarnt, in der wortgewaltige Eliten aus Eigennutz gemeinnützige Projekte blockieren.

Diese Befürchtung erweist sich nun im Urteil der Verwaltungswissenschaftler Jürgen Fleckenstein und Arne Pautsch, die den Bericht verfasst haben, als unbegründet. Ihr Fazit: Die neue Rechtslage habe „nicht zu einem signifikanten Anstieg von Verhinderungsplanungen“ geführt. Und dies obwohl sich die Zahl der Bürgerbegehren nach Inkrafttreten der Novelle insgesamt mehr als verdoppelt habe. Seit der Reform seien zwar 16 Bürgerentscheide zu Wohn- und Gewerbegebieten abgehalten worden – neunmal setzten sich die Bürgerinitiativen durch und konnten eine Bebauung verhindern. So hat etwa im badischen Emmendingen ein Bürgerentscheid einen neuen Stadtteil für 1500 Menschen abgeblockt. Auch in Stutensee bei Karlsruhe scheiterte der Bau eines Wohngebiets. Und in Langenargen am Bodensee wurde die Wohnbebauung eines 5600 Quadratmeter großen Areals im beschleunigten Verfahren per Bürgerentscheid gestoppt. Doch angesichts von mehreren tausend Bauleitplänen jährlich kommt die Grüne Erikli zum Schluss: „Rechnerisch wurden im Schnitt pro Jahr etwa drei Vorhaben durch Bürgerentscheide verhindert, das ist angesichts von mehreren tausend Bauleitplanverfahren jedes Jahr eine Zahl im Promillebereich.“

Erfolgreich abgeblockt

Die Auswertung der Wissenschaftler zeigt offenbar auch, dass die verschiedenen Arten von Bürgerbeteiligung unterhalb der Schwelle eines Plebiszits – so etwa Runde Tische, Einwohnerversammlungen oder Mediationen – dazu geführt haben, dass formale Bürgerentscheide häufig vermieden werden konnten. „Uns zeigen die Ergebnisse, dass wir mit der Öffnung für ein größeres Mitspracherecht für Bürgerinnen und Bürger auf dem richtigen Weg sind“, sagt Erikli. Werden frühzeitig alle in die Planung einbezogen, könnten jahrelange Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

„Kein Bundesland hat so viele Instrumente der Bürgerbeteiligung wie wir“, sagte am Mittwoch auch die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Gisela Erler (Grüne), in einer Landtagsdebatte über direktdemokratische Mitwirkungsmöglichkeiten.

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