Immer mehr Anbieter drucken die Namen der Käufer auf ihre Eintrittskarten. Das macht die Weitergabe schwierig. Worauf sollte man bei personalisierten Tickets achten – und welche Rechte gelten dafür?

Stuttgart - Mit personalisierten Tickets versuchen Konzertveranstalter, Fußballstadien oder die Deutsche Bahn Betrug und Schwarzmarkt einzudämmen. Doch profitieren davon auch die Kunden? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick.

 

Wo taucht das Problem auf?

Zum Beispiel bei Popkonzerten. So wurden etwa im vergangenen Jahr Fans von Superstars wie Ed Sheeran oder der Band Metallica am Konzerteingang zurückgerufen. Sie hatten Eintrittskarten von anderen Leuten gekauft oder geschenkt bekommen, auf denen nicht ihr eigener Name, sondern der einer anderen, nicht anwesenden Person stand.

Durfte der Veranstalter diese Leute so einfach vor der Tür stehen lassen?

Dass eine Personalisierung von Tickets in Ordnung ist, bestätigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2008. Und so ärgerlich es auch sein mag: In diesem Fall sind die Veranstalter im Recht, wenn sie Besuchern den Einlass verwehren, deren Name nicht mit dem auf ihrem Ticket übereinstimmt.

Was sind personalisierte Tickets?

„Nach deutschem Recht gibt es zwei Arten von Tickets“, erklärt Christian Gollner, Referent für Datenschutz und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mit einem ganz normalen Ticket, beispielsweise einem Kinoticket, werde derjenige, der das Ticket präsentiere, eingelassen. Anders liege der Fall bei personalisierten Tickets, sogenannten Namenspapieren: „Rein rechtlich kann aus diesem Ticket nur derjenige Rechte herleiten, dessen Name darauf steht. Nur die dort genannte Person kann also die Leistung einfordern.“

Warum gibt es personalisierte Tickets?

Mit dem Verkauf von personalisierten Tickets wollen Veranstalter dubiosen Händlern auf dem Schwarzmarkt das Handwerk legen. Da der Weiterverkauf von nicht personalisierten Tickets erlaubt ist, kommt es immer wieder vor, dass Eintrittskarten in Massen aufgekauft und an anderer Stelle zu deutlich höheren Preisen verhökert werden. „Die Veranstalter profitieren überhaupt nicht von dem, was zusätzlich eingenommen wird, und die Besucher sind verärgert, weil sie ein Vielfaches von dem zahlen müssen, was sie an offiziellen Vorverkaufsstellen zahlen müssten“, so Gollner.

Was ist zu beachten, wenn es für eine Veranstaltung nur personalisierte Tickets gibt?

Wer an einer offiziellen Vorverkaufsstelle für sich selbst eine personalisierte Eintrittskarte kauft und anschließend die gewünschte Veranstaltung besucht, muss daran denken, seinen Personalausweis oder Führerschein mitzunehmen. Bei Einlasskontrollen ist es unerlässlich sich auszuweisen und damit belegen zu können, der rechtmäßige Inhaber des Tickets zu sein.

Wie ist es bei personalisierten Tickets um die Kundendaten bestellt?

Kunden, die fürchten, sich gläsern zu machen, weil ihr Name auf dem Ticket steht, kann Gollner beruhigen. „Derzeit können wir keine erheblichen Probleme bei personalisierten Tickets erkennen.“ Davon abgesehen gebe man beim Kauf solcher Tickets genauso viele Daten heraus wie bei anderen Bestellungen im Internet: „Man muss darauf vertrauen, dass das Unternehmen die Daten sicher verwaltet.“ Wer da Ängste habe, solle sich an die seriösen offiziellen Vorverkaufsstellen halten. Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union seien zudem an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung gebunden, die gerade bei der technischen Absicherung von Daten noch einmal höhere Maßstäbe setze als das bisherige Recht.

Was gilt, wenn man eine Veranstaltung nicht selbst besuchen kann und sein Ticket weitergeben möchte?

Dann wird es etwas komplizierter. Grundsätzlich müssen Veranstalter die Möglichkeit einer Umschreibung anbieten. Aber: „Die Verfahren sind nicht einheitlich. Die Ticketumschreibung kann auch mit Ausschlussfristen versehen und verweigert werden“, so Gollner. Wichtig zu wissen: Die Umbuchung einer Eintrittskarte kann nur die Person veranlassen, deren Name auf der Karte steht. Wer plant, ein personalisiertes Ticket von einer anderen Person zu übernehmen oder die eigene Eintrittskarte an jemand anderen weiterzugeben, sollte unbedingt vorher mit dem Veranstalter klären, was für eine Umschreibung des Tickets erforderlich ist.

Muss man dem Veranstalter einen Grund nennen, wenn man sein Ticket auf einen anderen Namen umschreiben lassen möchte?

Ja, der Veranstalter kann dafür eine Begründung verlangen. Noch scheint es hierbei jedoch keine größeren Probleme gegeben zu haben. Dem Verbraucherschützer Gollner sind dazu jedenfalls keine Beschwerden bekannt. Ganz abwegig findet er den Gedanken jedoch nicht, dass Veranstalter zur Bekämpfung des Zweitmarkts womöglich in Zukunft einmal Belege wie Krankschreibungen verlangen könnten. „Dann würden wir raten, die Krankschreibung so zu schwärzen, dass der Grund für die Krankschreibung nicht sichtbar ist.“

Auch die Deutsche Bahn verkauft Online-Tickets seit Längerem mit eingetragenem Namen. Kann ich so ein Ticket auch auf andere übertragen, wenn ich selbst nicht fahren kann?

Nein, anders als Veranstalter von Konzerten sieht die Bahn die Übertragung eines personalisierten Online-Tickets auf eine andere Person nicht vor. Christian Gollner sieht das kritisch: „Die Bahn verbietet die Abtretung des Anspruchs auf Beförderung, was für Verbraucher äußerst nachteilig sein kann.“ Wer sein Ticket im Reisezentrum oder am Automaten kauft, hat weniger Probleme. Diese Fahrkarte ist dann in der Regel nicht personalisiert und kann auch an eine andere Person weitergegeben werden.