Der Petitionsausschuss des Landtags hält die Ausweisung dreier Standorte auf dem Schurwald als Vorranggebiete für rechtmäßig. Die Windkraftgegner sprechen von einer „politischen Entscheidung“.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Schorndorf - Der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags hat keine rechtlichen Bedenken zu den als Windkraft-Vorranggebieten ausgewiesenen Standorten in Winterbach-Manolzweiler, Schorndorf-Schlichten und Wangen (Landkreis Göppingen). Von einer Verpachtung der teilweise landeseigenen Fläche auf dem Weinstädter Nonnenberg rät das Gremium hingegen ab. Der Ausschuss hatte sich mit insgesamt drei Einwendungen von Bürgern befasst, die einen Bau von Windkraftanlagen auf diesen Gebieten verhindern wollen und aus verschiedenen Gründen für nicht statthaft halten.

 

Umzingelung befürchtet

Die Petenten hatten eine Vielzahl von Punkten angegeben, die ihrer Meinung nach einer Ausweisung als Windkraft-Vorranggebiet durch den Verband Region Stuttgart (VRS) entgegen stehen. So wurde unter anderem angeführt, dass eine „Umzingelung“ von Ortsteilen drohe und Mindestabstände nicht berücksichtigt worden seien. Diese Einschätzung teilt der Petitionsausschuss nicht. Die meisten der vorgetragenen Einwände seien keine Ausschlussgründe, sondern Abwägungskriterien, sagt die Ausschussvorsitzende Beate Böhlen (Grüne). Aber weder das zuständige Ministerium noch der Petitionsausschuss hätten bei der Abwägung des VRS Fehler erkennen können. Ausschlaggebend für die Einschätzung des Gremiums sei insbesondere auch gewesen, dass die örtlichen Gemeinderäte den Standorten jeweils zugestimmt hätten.

Für den Weinstädter Nonnenberg allerdings hat der Petitionsausschuss der Landesregierung empfohlen, die dortige Waldfläche nicht zur Windkraftnutzung zu verpachten. „Dadurch“, so die Begründung, wäre sichergestellt, „dass direkt neben Manolzweiler nur an einem Standort Windräder errichtet werden“.

Im übrigen habe sich der Petitionsausschuss nur mit der rechtlichen Zulässigkeit der Ausweisung als Vorranggebiet beschäftigt, stellt Beate Böhlen klar. Ob konkrete Anlagen genehmigt werden könnten, müsse erst noch in einem immissionsrechtlichen Verfahren geprüft werden. Böhlen: „Es ging nicht um eine Entscheidung pro oder contra Windkraft im Allgemeinen.“

Bürgerinitiative: politische Entscheidung

Das dürfte der Bürgerinitiative „Pro Schurwald“ nur ein schwacher Trost sein. Deren Sprecher Michael Haueis sagt, dass die Entscheidung „leider so zu erwarten“ gewesen sei. Die Ablehnung der Petition sei wohl in erster Linie aus politischen und nicht aus sachlichen Gründen erfolgt. Statt Gutachten unabhängiger Sachverständiger einzuholen, sei in Sachen Vergabe- und Verpachtungspraxis auf Staatswaldgebieten – einem ebenfalls kritisierten und vom Ausschuss für rechtmäßig befundenen Punkt – auf eine Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gesetzt worden. „Also jenem Ministerium, das die politische Verantwortung für Forst-BW trägt.“

Die Empfehlung, den Nonnenberg nicht mehr als potenziellen Windkraftstandort auszuweisen, sieht die Bürgerinitiative hingegen als ein „reines Beruhigungspflaster, das nichts kostet“ an. Schließlich entstünden der Forst-BW dadurch keine Pachtverluste. Der Nonnenbergwald sei überwiegend im Besitz der Gemeinden Remshalden und Weinstadt – und diese hätten ohnehin nicht vorgehabt, ihre Flächen zur Verfügung zu stellen.

Der Widerstand der Bürger gegen das Vorhaben der EnBW, auf dem Goldboden Windräder aufzustellen, soll indes weiter gehen. Die Initiative hat Unterstützerstimmen gegen die „Windindustrieanlagen“ auf dem Schurwald gesammelt. Die Hälfte der Einwohner von Schlichten und drei Viertel der Bürger von Manolzweiler seien gegen den Standort Goldboden, sagt Michael Haueis. 387 Unterschriften seien an den Landrat versandt worden.