Der Pfingstmontag steht vor der Tür und viele Menschen nutzen das verlängerte Wochenende, um ihren Garten auf Vordermann zu bringen. Doch es stellt sich die Frage, ob man an diesem Feiertag im Garten arbeiten darf oder nicht?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

An Feiertagen gelten besondere Regelungen, um die Feiertagsruhe zu wahren. In vielen Bundesländern ist es an Feiertagen grundsätzlich verboten, öffentliche Arbeiten durchzuführen, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen. Dies gilt auch für den Pfingstmontag.

 

Leichte Gartenarbeiten sind in BW erlaubt

Gemäß dem Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg dürfen leichte Gartenarbeiten am Pfingstmontag von den Gartenbesitzern oder Angehörigen durchgeführt werden. Der Begriff "leichte Gartenarbeiten" ist jedoch recht allgemein gehalten und kann unterschiedlich interpretiert werden.

Was zählt zu leichten Gartenarbeiten?

Als Faustregel kann man sagen, dass leichte Gartenarbeiten solche Tätigkeiten umfassen, die keinen übermäßigen Lärm verursachen und die Feiertagsruhe nicht stören. Dazu gehören beispielsweise das Unkrautjäten, Düngen, das Ernten von Obst und Gemüse, Gießarbeiten oder das Zurückschneiden von Bäumen mit einer Handschere.

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Im Zweifelsfall nachfragen

Wenn Sie unsicher sind, welche Arbeiten am Pfingstmontag erlaubt sind, können Sie sich an Ihr örtliches Ordnungsamt wenden. Dort können Sie sich darüber informieren, welche Gartenarbeiten an diesem Feiertag ausgeführt werden können, ohne gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu verstoßen.

Fazit: Was ist erlaubt, was nicht?

Grundsätzlich sind laute Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Sägen, Hämmern, Bohren oder Trimmen am Pfingstmontag verboten, da sie die Feiertagsruhe stören. Leichte Tätigkeiten wie das Ernten, Düngen, Säen, Gießen oder Jäten sind dagegen in der Regel erlaubt, solange Sie dabei keinen übermäßigen Lärm verursachen. Es ist ratsam, im Zweifelsfall die örtlichen Regelungen zu beachten und gegebenenfalls beim Ordnungsamt nachzufragen, um sicherzugehen, dass man keine Regelverletzung begeht und die Feiertagsruhe respektiert.