Agrarminister Peter Hauk (CDU) kämpft mit Verve gegen ein geplantes Bundesgesetz, nach dem auf geschützten Flächen weniger Pestizide ausgebracht werden sollen. Bundesagrarministerin Julia Klöckner sowie die Länder Bayern und Niedersachsen sind ebenfalls dagegen.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart/Berlin - An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett über den Entwurf eines Insektenschutzgesetzes beraten, das im Grundsatz schon im September 2019 beschlossen worden war; die endgültige Entscheidung wurde mehrfach verschoben. Danach sollen Pflanzenschutzmittel, die Insekten und Pflanzen abtöten, in Naturschutzgebieten und Nationalparken, aber auch in den sogenannten Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) verboten werden. Schon länger schwelt in dieser Sache ein Streit zwischen den beiden zuständigen Ministerinnen, der Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Agrarministern Julia Klöckner (CDU), die die Interessen der Landwirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt sieht.

 

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Nun hat sich auch Landesagrarminister Peter Hauk (CDU) in den Konflikt eingeschaltet. Zum einen habe Baden-Württemberg schon vorgelegt, sagt er. Tatsächlich sind Pestizide seit dem vergangenen Jahr in Naturschutzgebieten untersagt; solche Flächen machen gut zwei Prozent des Landes aus. Zum anderen werde durch die geplante Regelung vor allem der Wein-, Obst- und Gemüsebau, aber auch die Schädlingsbekämpfung in Wäldern, massiv behindert: „Durch das Herbizidverbot in FFH-Gebieten stünde der in Baden-Württemberg traditionelle Steillagenweinbau, der unsere Kulturlandschaft – auch historisch – prägt, vor dem Aus“, betonte der Minister. Ein Insektizideinsatz sei vor allem gegen invasive Schädlinge erforderlich.

Nabu: Schon heute ist Anbau ohne Pestizide möglich

Johannes Enssle, der Landesvorsitzende des Nabu, widerspricht: Nur knapp sechs Prozent der landwirtschaftlichen Fläche wären durch die Verbote in FFH-Gebieten betroffen. Zudem zeigten „Tausende ökologisch wirtschaftender Betriebe“, wie man schon heute ohne Pestizide auskommen könne; selbst im Zuckerrübenanbau sei dies möglich.

Grundsätzlich müsse auf Bundesebene genauer definiert werden, was die in Frage stehenden „biodiversitätsschädigenden Pflanzenschutzmittel“ konkret seien: „Die Bienenschutzverordnung, wonach selbst Neonicotinoide als nicht bienengefährlich eingestuft werden, wird einem angemessenen Insektenschutz keinesfalls gerecht“, so Enssle. Auch andere Umweltverbände sind empört: „Wenn die Bundesregierung jetzt nicht handelt, verspielt sie jegliche Glaubwürdigkeit und verfestigt den Eindruck, dass Insekten nur in Sonntagsreden systemrelevant sind“, heißt es in einem BUND-Papier.

Bayern und Niedersachsen haben sich der Position Baden-Württembergs angeschlossen. Bei einer Sondersitzung der deutschen Agrarminister am vergangenen Freitag kam es wegen der konträren Haltung der grünen Agrarminister nicht zu einer Entscheidung.