Die Anlaufstelle für Pflegende und Patienten (IAV-Stelle) wird jetzt auf dem Schönbuch einheitlich finanziert. Und sowohl die Kirchen als auch der Krankenpflegeverein spendieren etwas. Mit diesem Mehrwert soll dem Personal mehr Zeit für das Wohl ihrer Patienten verschafft werden.

Böblingen : Ulrich Stolte (uls)

Hildrizhausen - Die Welt wird immer komplizierter, nur nicht in der Hildrizhausener Pflegewelt: Dort wurde in der Gemeinderatssitzung am Dienstag die Finanzierung der Diakonie- und Sozialstation Schönbuchlichtung vereinfacht. Zur Zeit legen die vier Gemeinden Altdorf, Hildrizhausen, Holzgerlingen und Weil im Schönbuch, die jeweiligen katholischen und evangelischen Kirchengemeinden sowie verschiedene Krankenpflegevereine, ihre Scherflein in die Kasse der Sozialstation.

 

Laut dem einstimmigen Beschluss des Hildrizhausener Gemeinderates soll künftig die IAV-Stelle zu 100 Prozent von den Kommunen finanziert werden. Bislang hatten Kirchen, Krankenpflegeverein und Kommunen sich die Finanzierung geteilt. Natürlich müssten jetzt noch die anderen Gemeinden, weltliche, wie kirchliche, sowie der Krankenpflegeverein der neuen vereinfachten Finanzierung zustimmen, ein letzter Rest der alten Kompliziertheit.

Mehr Zeit für die Pflegebedürftigen

Einfacher soll auch die Finanzierung der Sozialstation werden. Künftig unterstützen die evangelischen Kirchen die Diakonie und Sozialstation mit einem Euro pro Gemeindemitglied, die katholischen Kirchen mit 75 Cent je Mitglied und die Krankenpflegeverein spendieren 50 Prozent ihrer Mitgliedsbeiträge. Mit diesem Mehrwert wollen die Kirchen dem Personal mehr Zeit für das Wohl ihrer Patienten verschaffen.

Auffällig war auch, dass die Einnahmen der Sozialstation größeren Schwankungen unterlagen, so gab es Jahre mit Überfluss und Jahre mit Defiziten. Wie der Hildrizhausener Bürgermeister Matthias Schöck mitteilt, will man diese Schwankungen in Zukunft ausgleichen. Eine neue Software, die einen besseren Personaleinsatz und besseren Einsatz der Ressourcen verheißt, soll das bewirken.

Wenn alle Beteiligten zustimmen, dann gilt das Modell vom nächsten Jahr an fünf Jahre lang bis zum Jahr 2027. Schon nach drei Jahren, also im Jahr 2025, soll das Modell auf seine Tauglichkeit überprüft werden. Dann können auch die Verträge, wenn nötig, noch einmal überarbeitet werden.