Subsidiarität kommt allmählich aus der Mode, zeigt das Gesetz von Hubertus Heil.

Berlin - Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden künftig seltener für deren Unterhalt zur Kasse gebeten. Nur wer mehr als 100 000 Euro brutto im Jahr verdient, soll als Ausgleich für die vom Amt gezahlte Hilfe zur Pflege aufkommen. Auf den ersten Blick ist das ein gutes Gesetz. Denn viele ältere Menschen fürchten den Gang ins Heim, obwohl es vielleicht längst der geeignetere Ort für sie wäre – weil sie ihre Kinder finanziell nicht zusätzlich belasten wollen. Allerdings löst das Gesetz weder die eigentliche finanzielle Problematik der Heimpflege – die mitunter enorm hohen Eigenanteile –, noch ändert es etwas an der Situation der mehr als 70 Prozent Pflegebedürftigen, die daheim betreut werden.