Pflege im Fokus Kritiker sehen „sozialpolitischen Dammbruch“

Bei einer guten Pflege-WG ist Zeit für Zuwendung. Foto: dpa

Ein breites Bündnis an Pflegeexperten wehrt sich gegen ein neues Gesetz. Ihre Befürchtung: Senioren und behinderte Menschen bekommen keinen Schutz mehr.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Wenn sich der Sozialausschuss des Landtages zu Beratungen trifft, dann ist das in der Regel kein Ereignis mit breiter Öffentlichkeitswirksamkeit. An diesem Mittwoch wird das anders werden. Weit mehr als ein Dutzend Verbände aus dem Bereich Verbraucherschutz, Alten- und Behindertenarbeit haben sich zum Protest verabredet. Zum Protest gegen ein Gesetz, das ihrer Ansicht nach zu massiven Schutzlücken für eben all jene führen wird, die Schutz am meisten benötigen.

 

Verbandsübergreifende Empörung

Egal ob VdK oder Landesseniorenrat, ob Alzheimer-Gesellschaft, Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreuter Wohngemeinschaften (Labewo) oder Lebenshilfe – die Regeln, mit denen die Landesregierung plant, das Betreuungsrecht zu reformieren, erregen verbandsübergreifend Empörung. Es sei die wohl größte Protestbewegung dieser Art, die es im Land bisher gegeben habe, sagt Florian Wahl. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Stuttgarter Landtag beteuert, dass es sich bei dem Protest nicht um Wahlkampf handele, nicht um das übliche Gerangel zwischen Opposition und Regierung. „Es droht ein sozialpolitischer Dammbruch“ , sagt er.

Tiere können für Demenzkranke hilfreich sein. Foto: picture alliance / dpa

Dabei besteht weitgehend Einigkeit darin, dass das zehn Jahre alte Gesetz zur Teilhabe und Pflege (WTPG) einer Überarbeitung bedarf. An dem nun vorgelegten Entwurf des Sozialministeriums entzündet sich aber an vielen Stellen Kritik. Die beiden wichtigsten Punkte: Zum einen sollen so genannte Pflege-WGs aus dem Anwendungsbereich der Normen ausgenommen werden. Zum anderen soll das Mitbestimmungsrecht in Heimen neu geregelt werden.

„Eine Pflege-WG ist die Pflegeform der Zukunft“, sagt Gabriele Beck, die Vorsitzende der Labewo. In Baden-Württemberg gibt es davon derzeit mehr als 700, etwa zur Hälfte im Bereich der Altenpflege, die andere für Menschen mit Behinderung. Vor allem in ländlichen Gebieten, in denen sich große Pflegeheime mit vielen Plätzen nicht lohnen, ist diese Wohnform beliebt. Pro WG sind maximal zwölf Bewohner erlaubt. Sollte das neue Gesetz in Kraft treten, so die Befürchtungen der Labewo, dann gebe es für diese keine Mindeststandards mehr, die von der Heimaufsicht überprüft werden könnten, keine Anmeldepflicht und niemanden, der das Konzept anschaut.

Nur Baden-Württemberg geht diesen Weg

Bisher, sagt Michael Lucke, sei die WG „die gelebte Praxis der geteilten Verantwortung“. Lucke ist Kreisseniorenrat in Tübingen und begleitet seit Jahren eine WG vor Ort. Bewohner, Pflegedienst und unterstützende Bürger arbeiteten alle zusammen, sagt Lucke, „im Idealfall“. Allerdings: mehr als zwei Drittel der WGs im Land werden von professionellen Anbietern betrieben. Vermietung und Betreuung liegen in einer Hand. Läuft etwas schief, war bisher die Heimaufsicht Ansprechpartner. „Jetzt bliebe nur noch der Gang zum Gericht, aber das ist eine immens hohe Hürde“, sagt Lucke.

Baden-Württemberg wäre das einzige Bundesland, das „auf jede Form von Kontrolle in diesem Bereich verzichtet“, sagt Anne-Kathrin Gerhards vom Landespflegerat. Die Angst ist groß, dass sich ziemlich schnell Geschäftemacher auf den nicht regulierten Markt tummeln werden, die nicht die Interessen der Bewohner, sondern den eigenen Profit im Auge haben. Zustimmung findet die neue Regel hingegen bei Betreibern von Pflegeeinrichtungen. Man begrüße die Pläne ausdrücklich, sagt Elke Eckardt, die Geschäftsführerin der Evangelischen Heimstiftung. Das bisherige Gesetz blockiere innovative Wohnformen. „Wenn aktuelle Vorgaben entfallen, entstehen neue Räume, um bedarfsgerechte, moderne Wohnformen zu entwickeln – das wäre ein echter Innovationsschub.“

Mitbestimmung ist ein weiterer Streitpunkt

Zustimmung kommt auch vom Landkreistag. Dessen Hauptgeschäftsführer Alexis von Komorowski sieht bisher bürokratischen Regelungen, die „schlichtweg aus der Zeit gefallen sind“. Gut funktionierenden Einrichtungen fresse die Bürokratie die Zeit weg. Deswegen begrüße man auch, dass Einrichtungen die Mitwirkung der Bewohner weiterhin gewährleisten und „die Bildung von Mitwirkungsgremien explizit fördern sollen“. Das freilich ist der zweite große Kritikpunkt der neuen Regel.

Heimbeiräte waren bisher Pflicht, nun soll es lediglich Pflicht werden, eine Mitbestimmung so gut wie möglich zu organisieren. Betreiber verweisen darauf, dass sich die Struktur der Bewohner geändert habe, dass bei Demenzkranken zum Beispiel kein sinnvoller Bewohnerbeirat tätig werden könne. Die Kritiker lassen das nicht gelten. Sie erklären, dass es die Möglichkeit gebe, in diesen Fällen verpflichtend Gremien mit so genannten Fürsprechern zu installieren. Sie halten die bisher vorgesehene Formulierung für viel zu schwach.

Dass die Wellen im Ausschuss hoch schlagen werden, steht jetzt schon fest, auch dass der Sozialminister sein Gesetz nicht selbst verteidigen kann. Manne Lucha weilt derzeit in Indien – unter anderem, um Pflegekräfte anzuwerben.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Mitbestimmung