Die ab März greifende Vorgabe, dass das Personal in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gegen Corona geimpft sein muss, stellt Pflegeanbieter im Kreis Esslingen vor ungelöste Fragen.

Kreis Esslingen - Es ist nicht mehr lange hin, bis die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für das Personal in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gilt. Doch in Pflegeheimen und bei Pflegediensten im Kreis Esslingen herrscht nach wie vor große Unsicherheit darüber, wie sie als Arbeitgeber diese Vorgabe umsetzen sollen. Vielen fehlen klare Aussagen dazu, wie mit ungeimpften Beschäftigten umgegangen werden soll und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen überhaupt möglich sind.