Wolfgang Baums Schriftverkehr mit Betreuungsbehörde und Amtsgericht ist umfangreich. Foto: Lichtgut/Julian Rettig
Wolfgang Baum wollte das Beste für seine Schwester, als er vom Amtsgericht eine Betreuerin einsetzen ließ. Jetzt bleiben Heimrechnungen unbezahlt und er fragt, warum niemand eingreift.
Am Wochenende ist Regina Gärtner (Namen geändert) 90 Jahre alt geworden. Diesmal hat sie Geburtstagpost erreicht. Es war aber auch schon anders. Etwa an Weihnachten. Regina Gärtner hat die Hoheit über ihren Briefkasten abgeben müssen. Das Pflegeheim, in dem die Stuttgarterin lebt, leitet ihre Post – offenbar auch die private – auf Wunsch von ihrer amtlich bestellten Betreuerin in deren Büro weiter. Oder es gibt einen Nachsendeantrag. So genau weiß das Regina Gärtners Bruder Manfred Baum nicht. Er ist in großer Sorge und erhebt heftige Vorwürfe gegen die Betreuerin.
Auch müsse die alte Dame um das ihr gesetzlich zustehende Taschengeld in Höhe von 152,01 Euro plus 30 Euro Kleiderpauschale betteln. Im Januar habe sie nach Monaten die ersten 20 Euro bekommen, berichtet Baum. Das gekappte Taschengeld sei nur das eine.
Es gehe auch um nicht bezahlte Rechnungen. Den Löwenanteil daran machen die Kosten für medizinische Versorgung und die Heimkosten aus. Letztere liegen bei knapp 5000 Euro. Viel zu viel für Gärtners kleine Rente, auch wenn dazu noch die Witwenrente und Zahlungen aus der Pflegeversicherung kommen. Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ihres verstorbenen Mannes begleicht die Finanzierungslücke. Eigentlich.
Vorwurf: Betreuerin verschleppte Rechnungen
Denn die Betreuerin muss die Rechnungen bei der KVB einreichen. Erst dann zahlt die Kasse. Von dort habe Baum erfahren, dass die Betreuerin von Februar bis November 2025 keine oder nur unvollständige Rechnungen eingereicht habe. Es handelt sich offenbar um ein schwer durchdringbares Antragssystem, wie eine andere Betreuerin aus eigener Erfahrung sagt. Aber zweifelsfrei gehört es zu den Aufgaben der Betreuerin, diese Hürden zu nehmen.
Inzwischen, so hat es ihr Bruder durch die Teilnahme an einem Krisengespräch dort erfahren, hat das Pflegeheim Anfang Februar wegen nicht bezahlter Forderungen in Höhe von um die 25000 Euro die Kündigung des Heimplatzes vorbereitet. Regina Gärtner, die nach Auskunft ihres Bruder am Beginn einer Demenz sei, wisse nicht, wie dramatisch ihre Situation sei. „Einen Auszug würde sie nicht überleben,“ sind Manfred Baum und seine Lebensgefährtin überzeugt. Sie fragen sich: Droht ihr dann die Obdachlosigkeit? Die beiden sind die letzten verbliebenen familiären Bezugspersonen, welche die alte Dame noch hat.
Das für die Person zuständige Amtsgericht bestellt als zuständiges Betreuungsgericht einen Betreuer.
Eine Betreuung kann nur bestellt werden, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung bei der Regelung seiner rechtlichen Angelegenheit braucht. Damit ist der Betroffene nicht entmündigt.
Man kann selbst eine Person vorschlagen, welche die Betreuung übernehmen soll. Ist sie dafür geeignet, muss das Gericht dem Wunsch nachkommen.
Gibt es niemanden, bestellt das Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin.
Betreuer müssen dem Betreuungsgericht jährlich Bericht über ihre Betreuung erstatten.
Gegenüber Angehörigen besteht nicht die Pflicht, über Vermögensangelegenheiten Auskunft zu erteilen.
Rückblende: Weil er selbst schon auf die 88 zugeht, hat Gärtners Bruder die Betreuung seiner Schwester 2024 abgegeben. Sie ist verwitwet, kinderlos und nach der Amputation beider Unterschenkel auf den Rollstuhl angewiesen. Auch ihre geistigen Kräfte lassen nach. Sie ist nicht mehr in der Lage, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln. Jahrelang hat Manfred Baum, Diplomingenieur mit Vorstandserfahrung, das mit viel Einsatz und vor allem mit genauer Buchführung getan. Im April 2024 hat das Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt als zuständiges Betreuungsgericht auf seinen Wunsch hin seiner Schwester eine neue Betreuerin zugewiesen.
Eine ehemalige Rechtsanwältin, die nach eigenen Angaben ausschließlich als Berufsbetreuerin tätig ist, entscheidet jetzt über Regina Gärtners rechtliche und finanzielle Angelegenheiten. Die Unterstützung Baums habe sie abgelehnt.
Betreuungsgericht lehnt Beschwerde zunächst ab
Ohne Gerichtsbeschluss dürfe ihr auch die Post nicht vorenthalten werden, moniert Manfred Baum. Eine Beschwerde beim Amtsgericht, eine neue Betreuung einzusetzen, hat das Betreuungsgericht zunächst abgelehnt. Die Betreute habe im Gespräch selbst gesagt, es sei kein Wechsel der Betreuung nötig.
Es komme immer darauf an, wie man einen alten, auf Hilfe angewiesenen Menschen frage, hält Baum entgegen. Eine solche Bestellung setze die „persönliche Eignung und Zuverlässigkeit“ voraus, erklärt auf Anfrage die Direktorin des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt Carolin Bougun. Sie verweist an die Stadt Stuttgart als zuständige Betreuungsbehörde. „Aus unserer Sicht arbeitet die Betreuungsbehörde der Stadt Stuttgart qualitativ sehr hochwertig.“ Die Zusammenarbeit gestalte sich sehr gut. Anders sieht es Manfred Baum, der sich mit seinen Beschwerden nicht beachtet fühlt. Jetzt sei die Prüfung wieder aufgenommen worden, heißt es nun vom Betreuungsamt der Stadt Stuttgart in einer Nachricht an Baum.
Betreuerin lässt Anfragen unbeantwortet
Mehrmals in den zurückliegenden Monaten ist Baum, das belegt sein Mailverkehr, mit seinen Beschwerden über die Betreuerin vorstellig geworden.
Die Betreuerin selbst will offenbar zu den Vorwürfen zu ihrem Handeln nicht Stellung nehmen. Zwei Anfragen dieser Zeitung lässt sie unbeantwortet. Auf ihrer Homepage wirbt sie damit: „Ziel meiner Tätigkeit ist es, stets für die Probleme meines Klientenkreises eine erfolgreiche und zufriedenstellende Lösung zu finden.“
Der Berufsverband der Berufsbetreuer empfiehlt 40 bis 50 Betreuungen, „um ein auskömmliches Einkommen durch Betreuungen zu erlangen.“ Die monatliche Pauschale liegt nach Gebührenordnung je nach Einzelfall zwischen 98 und 304 Euro.
Immer wieder hat Wolfgang Baum Briefe an die Behörden geschrieben. Foto: Lichtgut/Julian Rettig
Wie konnte es soweit kommen? Und warum ist es für ihren Bruder so schwer, Auskunft über die momentane Situation seiner Schwester bekommen? Ist Regina Gärtner Leidtragende des individuellen Versagens ihrer Betreuerin? Oder deutet sich da eine düstere Zukunft an, in der es immer mehr alleinstehende alte Menschen gibt und auf der anderen Seite immer weniger Menschen, die den Gerichten als mögliche Betreuer zur Verfügung stehen? Laut einer aktuellen DAK-Studie sind 37 Prozent der Pflegebedürftigen auf Sozialhilfe angewiesen, die beantragt werden muss.
„Qualität der Zusammenarbeit kann variieren“
Aus datenschutzrechtlichen Gründen gibt das Heim, in dem Regina Gärtner lebt, keine Auskünfte in dieser Sache. Der Heimleiter verweist an die Unternehmenskommunikation seines Arbeitgebers, das Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg.
Von dort heißt es zum Vorwurf, Gärtners Betreuerin komme ihren Pflichten nicht nach, ganz allgemein, man habe die Erfahrung gemacht, „dass die Qualität der Zusammenarbeit mit gesetzlich bestellten Betreuern variieren kann.“ In Einzelfällen komme es leider vor, „dass die Betreuer ihren Pflichten sehr zeitverzögert nachkommen“, sagt Sonja John, die Leiterin der Unternehmenskommunikation. Das betreffe zum Beispiel die Begleichung offener Rechnungen.
Kündigung angedroht – „Haben nicht vor, wirklich zu kündigen“
Ausstehende Rechnungen belasteten die Liquidität, da der Träger die erbrachten Leistungen vorfinanzieren müsse. Im schlimmsten Fall eröffnet das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz dann Pflegeheimen die Möglichkeit, eine Kündigung des Heimplatzes auszusprechen. „Wir sprechen zunächst eine Kündigungsandrohung aus“, sagt John. Zu verstehen sei das aber eher als Alarmmeldung mit dem „vorrangigen Ziel, die Vertragsbeziehung fortzusetzen“, heißt es. Üblicherweise ist das ein Hinweis an die Sozialämter, Anträge schneller abzuarbeiten. „Wir haben nicht vor, wirklich zu kündigen“, erklärt John.
Der Schock über eine solche Ankündigung sitzt dennoch tief. Manfred Baum hat Ende Februar einen weiteren Versuch unternommen, seiner Schwester das ihr rechtmäßig zustehende Taschengeld zukommen zu lassen. Er ist mit der Anzeige seiner Schwester gegen ihre Betreuerin bei der Polizei vorstellig geworden. Seine Geduld ist erschöpft. „Wir sind gespannt, ob dieser Weg zum Erfolg führt“, sagt er. Von der Betreuungsbehörde ist er in einem Schreiben damit vertröstet worden, man arbeite fortlaufend an dem Verfahren und den Vorwürfen. Wolfgang Baum hat das Gefühl, ihm und seine Schwester laufe die Zeit davon. Sie ist immerhin schon 90.