Das Pflichtzölibat ist in der katholischen Kirche kein Dogma, sondern nur ein geschichtlich gewachsenes Gesetz – das sich aber hartnäckig hält.

Stuttgart - Das katholische Kirchenrecht liest sich auf den ersten Blick eindeutig. Verheiratete Männer, heißt es da, seien „am Empfang der Priesterweihe gehindert“. Gleich dahinter aber beginnt der Treibsand. Das zweite Vatikanische Konzil, die Welt-Bischofsversammlung zur Kirchenreform von 1962 bis 1965, hält nicht weniger normativ fest: Das Zölibat als „vollkommene Enthaltsamkeit um des Himmelreiches willen“ sei zwar „in vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessen“, aber „nicht von der Natur des Priestertums selbst gefordert“.