Die Polizei hat Hinweise, dass der seit Juni 2011 verbotene Pforzheimer Motorradclub weiter besteht. Ein Großaufgebot von 260 Einsatzkräften durchsuchten ein Lokal und vier Wohnungen.

Pforzheim - Die Polizei hat am Montagabend mit einem Großaufgebot einen Treffpunkt des verbotenen Vereins Hells Angels Motorcycleclub (HAMC) Charter Borderland durchsucht. Die Gaststätte in der Pforzheimer Innenstadt diente offensichtlich als Ersatz für das inzwischen aufgegebene Clubhaus. Zudem wurde eine angrenzende Wohnung sowie drei weitere Wohnungen im Enzkreis, bei Karlsruhe und bei Rastatt/Baden-Baden durchsucht. Insgesamt waren rund 260 Einsatzkräfte des SEK Baden-Württemberg, das mobile Einsatzkommando Karlsruhe und die Bereitschaftspolizei beteiligt.

 

Laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt Christoph Reichert aus Pforzheim haben die Beamten in dem Lokal sowohl den Präsidenten des verbotenen Rockerclubs, den Schatzmeister („Treasurer“), einen Sicherheitsmann sowie weitere acht Personen, darunter eine Frau, angetroffen. Sie gehören zum harten Kern der Gruppe. In dem Lokal seien Unterlagen sichergestellt worden, die klare Hinweise gäben, dass der verbotene Verein fortgeführt werde. „Auch bei den Hells Angels gibt es eine gewisse Bürokratie“, sagt der Chefermittler. Sichergestellt wurden etwa auch die Kutten mit den Symbolen des verbotenen Charters, Computer, weitere Schriftstücke in den Wohnungen, anabole Steroide, ein Teleskopschlagstock und ein griffbereites Einhandmesser. Deshalb werden Anzeigen wegen Verstößen gegen das Vereinsverbot, das Waffen- und das Arzneimittelgesetz folgen.

„Pforzheim ist kein ruhiges Pflaster für kriminelle Banden“

Das Innenministerium hatte am 10. Juni 2011 das Charter verboten, weil als Vereinszweck „die Gebiets- und Machtentfaltung auf dem kriminellen Sektor“ erkennbar sei, insbesondere im Rotlichtmilieu und im Türstehergewerbe. Ausschlaggebend war ein Bandenkrieg mit der Türstehervereinigung United Tribunes am 27. November 2010. Damals hatten Hells Angels am frühen Morgen die Türsteher auf einem Parkplatz überfallen. 40 Männer waren mit Macheten, Baseballschlägern, Reizgas und Schusswaffen aufeinander losgegangen.

Die Hells Angels klagten gegen das Verbot, unterlagen jedoch Anfang Januar mit ihrem Eilantrag. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) bestätigte den vom Innenministerium angeordneten Sofortvollzug, die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. „Ein Vereinsverbot ist nur wirksam, wenn Konsequenzen gezogen werden, wenn es nicht beachtet wird“, begründet Reichert die Razzia. Bereits nach der ersten spektakulären Großrazzia im Februar 2011 hatte der Pforzheimer OB Gert Hager (SPD) die klare Botschaft der Polizei begrüßt: „Pforzheim ist kein ruhiges Pflaster für kriminelle Banden.