Die Postbank zahlt an ein Ehepaar aus Stuttgart, das im Januar Opfer einer Phishing-Mail wurde, 3000 Euro. Auf diesen Vergleich haben sich die beiden Parteien am Montag in einem Zivilprozess geeinigt.

Stuttgart/Bonn - Die Postbank zahlt 3000 Euro an ein Ehepaar aus Stuttgart, das Opfer einer sogenannten Phishing-Mail geworden war. Auf diesen Vergleich haben sich die Parteien in einem Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht geeinigt, wie am Montag bekanntgegeben wurde.

 

Die Eheleute - 65 und 62 Jahre alt - hatten im Januar eine Phishing-Mail bekommen, durch die Betrüger an persönliche Angaben kommen. Sie selbst hatten keine Zweifel, dass die Mail von der Postbank stammt und gingen darauf ein: Sie gaben die Geheimzahl für das Telefon-Banking preis und beantworteten Fragen nach Geburtsdaten, Ausweisnummern, Kontonummer oder auch Scheckkarten-Nummer.

Zwei Tage später buchten die Betrüger telefonisch 7869,72 Euro von dem Konto ab. Die Eheleute meldeten den Fall der Polizei und verklagten die Postbank auf Rückerstattung der gesamten Summe. Vor Gericht kam es dann zu dem Vergleich.

Vor dem Bonner Landgericht war es der erste Prozess um einen Betrug per Telefonbanking. Weitere sind anhängig. Eine höchstrichterliche Entscheidung, so der Kammervorsitzende, gebe es dazu noch nicht (AZ: LG Bonn 3 O 214/14).