Ein neues Gesetz ermöglicht die Ausweisung von öffentlichen Stellplätzen für Autos von Carsharinganbietern. Bislang gibt es diese nur in der City. Nun wird das Pilotprojekt auf die Oberen Neckarvororte ausgeweitet.

Untertürkheim - E s steht irgendwo am Ortsrand oder versteckt im Hinterhof: Wer ein Carsharing-Auto nutzen will, muss es erst einmal finden. „Bisher waren Carsharing-Unternehmen in Stuttgart auf private und damit oft schwer zugängliche, mitunter unattraktive Stellplätze angewiesen“, räumt Ralf Maier-Geißer vom Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität im Rathaus der Landeshauptstadt ein. Doch mittlerweile gibt es Abhilfe: Ein neues Gesetz, das zum 1. September 2017 in Kraft trat, ermöglicht den Kommunen die Ausweisung öffentlicher Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge.

 

Stuttgart macht von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch. Im vergangenen Sommer wurden in der Innenstadt zehn speziell ausgewiesene Stellflächen an fünf Standorten eingerichtet: In der Dorotheenstraße (Charlottenplatz) gibt es Platz für zwei Autos, in der Gymnasiumstraße einen, in der Kronenstraße (Ecke Lautenschlagerstraße) drei sowie in der Hauptstätter Straße (Wilhelmsplatz) einen für Pkw und einen für einen Kleinbus. Die Carsharing-Stellplätze sind durch eine farbige Bodenmarkierung mit Anbieterlogo und ein Hinweisschild deutlich gekennzeichnet. Sie sind ausschließlich für die knallroten Fahrzeuge von Stadtmobil reserviert – der Anbieter hatte sich auf die ausgeschriebenen Standorte beworben und den Zuschlag erhalten. Jeder Autofahrer, der unbefugt auf der reservierten Fläche parkt, kann kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Vergabeverfahren startet

„Die Erfahrungen mit dem Pilotprojekt in der Citsind überaus positiv“, sagt Maier-Geißer. Deshalb ist geplant, das stationsgebundene Angebot in einem zweiten Schritt auf acht Stadtbezirke auszuweiten: Untertürkheim, Obertürkheim, Hedelfingen, Wangen, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Stammheim und Vaihingen. Dort gibt es laut Maier-Geißer bereits eine konkrete Nachfrage von verschiedenen Carsharing-Unternehmen. „Unser Ziel ist es, das Interessenbekundungsverfahren spätestens in diesem März im Amtsblatt zu veröffentlichen“, so Maier-Geißer. Am Vergabeverfahren könnten sich alle Anbieter beteiligen, sie müssten bei der Stadt eine verbindliche Liste der gewünschten Stellplätze einreichen. Entschieden werde dann in einem gemeinsamen Abstimmungs- und Einigungsgespräch. „Bei mehreren Bewerbern pro Standort entscheidet das Los, sofern die Gesamtzahl der dort angebotenen Stellplätze überschritten wird und keine anderweitige Einigung zustande kommt“, erläutert Maier-Geißer das Prozedere. „Wo es mehr als einen vorgeschlagenen Standort pro Bezirk gibt, können diese von verschiedenen Anbietern abgedeckt werden.“

Gesamtkonzept in Arbeit

Es seien ein bis drei Carsharing-Stellplätze pro Stadtbezirk vorgesehen – zunächst ausschließlich an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs. In Untertürkheim sollen die Autos – erlaubt sind nur schadstoffarme Fahrzeuge, die mindestens die Abgasnorm Euro 6 erfüllen – in Bahnhofsnähe (Augsburger Straße 380) stehen, in Hedelfingen am Hedelfinger Platz, in Wangen vor der Kelter und in Obertürkheim beim Bahnhof (Göppinger Straße). Der Wunsch der Bezirksbeiräte, Stellplätze für die Autoteiler auch in den etwas abgelegenen Stadtteilen Rotenberg, Luginsland, Uhlbach und Rohracker auszuweisen, könne vorerst nicht berücksichtigt werden, räumt Maier-Geißen ein. Zwar sei langfristig eine systematische Einrichtung von Carsharing-Stationen in allen Stadtbezirken und Stadtteilen geplant, zunächst aber müsse ein umfassendes Carsharing-Konzept für die Landeshauptstadt Stuttgart erstellt werden. Dieses werde derzeit unter wissenschaftlicher Begleitung von der Stadtverwaltung erarbeitet.

Um die Carsharing-Stellplätze in den acht Stadtbezirken einzurichten, stehen Haushaltsmittel in Höhe von 100 000 Euro zur Verfügung. Für die Nutzung der eigens für sie reservierten Flächen müssen die Anbieter dann eine Gebühr bezahlen. Deren Höhe ist laut Maier-Geißer noch nicht festgelegt. Die Verwaltung orientiere sich an den ortsüblichen Mieten, heißt es. In der Innenstadt werden derzeit 70 Euro pro Stellplatz und Monat erhoben. Dabei handle es sich aber um prominent platzierte Stellplätze am City-Ring. „Die Sondernutzungsgebühr wird dementsprechend in den Außenstadtbezirken niedriger ausfallen“, meint er.