Welche Pilze nicht gesammelt werden dürfen, weil sonst saftige Bußgelder drohen.

Digital Desk: Lisa Klopp-Jaber

Herbstzeit ist Pilzzeit! Für viele ist das Pilzesammeln ein beliebtes Hobby, um sich an der frischen Luft und in der Natur zu bewegen - und natürlich um die leckeren Pilze zu genießen. Doch wer sich nicht auskennt, riskiert hohe Strafen. Welche Pilze nicht gesammelt werden dürfen.

 

Diese Pilze dürfen nicht gesammelt werden

In Deutschland gibt es Pilze, die man nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVAnlage 1 zu § 1) nicht sammeln darf, weil sie geschützt sind. Dazu gehören diese Pilze:

  • Semmel-Porling
  • Schaf-Porling
  • Grünlinge
  • Echter Königsröhrling
  • Sommer-Röhrlinge
  • Erlen-Grünling
  • Trüffel
  • März-Schnecklinge
  • Saftlinge
  • Kaiserlinge
  • weißer Bronze-Röhrling
  • gelber Bronze-Röhrling
  • Weiße Steinpilze
  • Schwarzhütige Steinpilze

Folgende Arten sind geschützt, dürfen aber in geringen Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden:

  • Pfifferlinge
  • Steinpilze
  • Rotkappen
  • Birkenpilze
  • Bratling
  • Schweinsohr
  • Morcheln

Auch nicht besonders geschützte Pilzsorten dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz nur in geringen Mengen gesammelt werden, wie Maronenröhrlinge und Hallimasche.