Vier Mal haben Kontrolleure in einem Pizzaservice haarsträubende Hygienezustände vorgefunden. Nun stand der 49-jährige Betreiber vor Gericht. Die Bewährungsstrafe sei die letzte Warnung, so die Richterin. Beim nächsten Vorfall drohe Gefängnis.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Schorndorf - Die Ansage lässt an Deutlichkeit keinen Zweifel: „Wenn Sie das nächste Mal wegen solch eines Vorfalls hier vor Gericht stehen, bekommen Sie keine Bewährung mehr. Dann müssen Sie diese Strafe hier absitzen und jene, die dann noch dazu kommt.“ Die Schorndorfer Amtsrichterin Petra Freier ist bekannt für offene Worte, aber auch dafür, fair zu sein. Angesichts der katastrophalen hygienischen Zustände im Pizzaservice des 49-jährigen Angeklagten, aber noch mehr seines uneinsichtigen Verhaltens, ist er deshalb mit 18 Monaten Bewährungsstrafe noch mit einem blauen Auge davon gekommen.

 

„Es muss alles ausgesehen haben wie die Sau!“

Der Staatsanwalt spricht von renitentem Verhalten des Angeklagten und sogar der Verteidiger beschreibt die Zustände in der Küche seines Mandanten ungewohnt drastisch: „Es muss alles ausgesehen haben wie die Sau!“ Verdorbene Lebensmittel, Schimmel, der Fußboden schwarz vor Schmutz und klebrig, das selbe bei einem Schneidebrett, das gelblich-schwarz vor Dreck starrte. Als die Lebensmittelkontrolleure des Landratsamtes zu einer Routinekontrolle bei dem 49-Jährigen am 8. August 2016 erschienen, waren die Zustände dermaßen übel, dass sie den Pizza-Service sofort schließen mussten.

Mit „Fäulnis, Schimmel und Verderb“ qualifiziert der Gesetzgeber den Zustand jener Lebensmittel, die in der Küche und in einer Kühltruhe vorgefunden wurden. Zwar waren tags darauf die Mängel beseitigt, als die Kontrolleure prüften, wie weit ihren Anordnungen gefolgt worden war. „Wir haben den Betrieb wieder produzieren lassen müssen“, sagt einer der Kontrolleure als Zeuge aus. Doch zwei Wochen später sah es wieder verheerend aus, und das wiederholte sich noch zwei Mal. Wegen vier Vergehen des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die nicht für den Verzehr geeignet sind, wurde der Mann, der vor seiner Tätigkeit in der Gastronomie Lastwagenfahrer war, schließlich verurteilt.

Verdorbene Lebensmittel landen erneut in der Kühltruhe

Besonders belastend war der Umstand, dass der Angeklagte verdorbene Lebensmittel, welche die Kontrolleure aus seiner Kühltruhe holten und anordneten, diese in den Müll zu werfen, wieder in die Truhe legte, kurz nachdem diese gegangen waren. „Mein Nachbar regt sich auf, wenn es aus meiner Mülltonne stinkt“, rechtfertigt der Mann dieses Verhalten. Doch glaubt ihm die Richterin das nicht, im Gegenteil. „Das sind Ausflüchte.“ Vielmehr gehe sie davon aus, dass der Angeklagte diese wieder auf Pizzen packen wollte.

Wie es zu den katastrophalen Zuständen gekommen war, erklärt der Angeklagte damit, dass er allein mit der Arbeit überfordert gewesen sei. Doch auch das nehmen ihm weder der Staatsanwalt noch die Richterin ab. Schließlich brauche ein Pizzaservice mindestens zwei Leute: einer der die Pizzen backt und einer, der sie ausliefert. Aus diesem Grund waren auch noch zwei weitere Männer vorgeladen, die zwar wegen des Verdachts der Schwarzarbeit angeklagt waren, jedoch gegen Geldauflagen wieder gehen konnten. Gegen sie wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Überzeugend waren deren Rechtfertigungen allerdings auch nicht. „Ich bin da vorbeigegangen und habe Hi und Hallo gesagt“, behauptet der eine. Der andere will auch nur vorbeigekommen sein, um seinen alten Bekannten zu besuchen.

Der Verteidiger rät zum Berufswechsel

Mittlerweile seien noch weitere Kontrollen erfolgt, berichtet ein Mitarbeiter des Landratsamtes. Wieder sei es zu Beanstandungen gekommen, jedoch nicht so schweren wie denen in der Anklage. „Ich rate Ihnen, eine Anstellung zu suchen und den Pizzaservice zu verkaufen“, mahnt der Verteidiger seinen Mandanten im Plädoyer. Damit werde er sicher mehr Geld verdienen, um seine Schulden begleichen zu können. Und keine weiteren Anklagen kassieren.