Klinikum-Skandal in Stuttgart Staatsanwalt fordert Haftstrafe für Andreas Braun

Die Anwälte Wolfgang Linder und Frank Theumer (von links) zum Prozessauftakt Anfang Dezember 2023 im Gespräch mit ihrem Mandanten Andreas Braun Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Die Staatsanwaltschaft fordert für den ehemaligen Abteilungsleiter drei Jahre und zehn Monate Haft. Richter Wenzler soll dessen Psychiaterin beleidigt haben.

Die Staatsanwaltschaft hat im Verfahren gegen den ehemaligen Abteilungsleiter des Klinikums Stuttgart, Andreas Braun, wegen Untreue und versuchten Betrugs eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung plädiert in der kommenden Woche, dann wird am Landgericht Stuttgart auch das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer erwartet.

 

Braun wird vorgeworfen, bei der Behandlung und Betreuung von 371 libyschen Kriegsversehrten von 2013 bis 2015 deren Kostenträger getäuscht zu haben, um dem Klinikum höhere Einnahmen und diversen Dienstleistern Geldleistungen in sechsstelliger Höhe zu verschaffen. Selbst soll er durch Scheinrechnungen Kickback-Zahlungen im Umfang von rund 67 000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, die er zurückbezahlen soll.

Kuwait-Projekt fällt Braun auf die Füße

Außerdem wird Braun zu Last gelegt, auf unrealistischer Grundlage ein risikobehaftetes Beratungsprojekt mit dem kuwaitischen Gesundheitsministerium initiiert haben. Dabei seien Schmiergeldzahlungen von 7,8 Millionen Euro an eine kuwaitische Firma geleistet worden, um dortige Parlamentsangehörige zu bestechen. Zudem hätten Dienstleister viel zu viel Geld für ihre Arbeit bekommen.

Das Plädoyer deckt sich weitgehend mit der im Dezember 2023 verlesenen Anklageschrift, in der sich viele Vorwürfe nicht nur gegen Braun, sondern auch gegen Vorgesetzte richten. Die Anklagen gegen Ex-Geschäftsführer Ralf-Michael Schmitz, die ehemaligen Ärztlichen Direktoren Claude Krier und Jürgen Graf sowie den damaligen Krankenhausbürgermeister Werner Wölfle sind bereits zugelassen.

Staatsanwalt Oliver Henzler fuhr in seinem Plädoyer schwere Geschütze auf. Er sagte, weder bei der Behandlung der Kriegsversehrten noch bei der Entsendung von Stuttgarter Oberärzten ans kuwaitische Al-Razi-Hospital, um dort zu operieren und die dortigen Ärzte zu schulen, sei für Braun und den vor zwei Jahren zu Haftstrafen verurteilten Patientenbetreuern der gute Zweck im Vordergrund gestanden, sondern der Profit. Henzler wies allerdings darauf hin, dass Braun im Klinikum keinerlei Beschränkungen unterlag, wenigstens solange er die Abteilung für Auslandspatienten profitabel leitete. Das unkonventionelle Vorgehen habe nicht gut gehen können.

Eine Stunde Vortrag des Anklägers

Es habe eine Stunde gebraucht, um die einzelnen Tatvorwürfe vorzutragen, betonte der Ankläger. Man rede nicht von Kleinigkeiten, sondern über ein sich nun über zehn Jahre hinziehendes Verfahren, das die Ermittlungsbehörden an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gebracht, sich aber unterm Strich gelohnt habe. Zugunsten Brauns spreche, dass er nicht vorbestraft sei und die Taten lange zurück liegen. Henzler räumte auch ein, dass der Ex-Abteilungsleiter unter erheblichem Druck gestanden habe, gute Ergebnisse zu erzielen und die Patientenvermittler zufriedenzustellen. Er rechne Braun hoch an, von Anfang an geständig gewesen zu sein. Negativ zu Buche schlage die persönliche Bereicherung, die kriminelle Energie erkennen lasse, vor allem aber, dass er seine unbedarften Untergebenen mit in den Sumpf gezogen habe. Sie wurden kürzlich zu Bewährungsstrafen verurteilt. Für die Straftaten im Libyen-Komplex fordert Henzler drei Jahre Haft, für Kuwait zwei Jahre und sechs Monate. Unterm Strich soll Braun für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Sechs Monate Untersuchungshaft würden bei der Strafzumessung aber berücksichtigt.

Hat der Richter gedroht und beleidigt?

Die Verhandlung hatte mit einem weiteren Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Hans-Jürgen Wenzler begonnen. Brauns Verteidiger Frank Theumer begründet den Vorwurf, es gebe Zweifel an der Unvoreingenommenheit gegenüber seinem Mandanten, damit, dass Wenzler in einem Telefonat die Psychiaterin des Angeklagten wegen ihres osteuropäischen Akzents beleidigt, ihr die fachliche Kompetenz abgesprochen und mit dem Hinweis auf drohende Hausdurchsuchungen genötigt haben soll. Es ging um die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit Brauns. Dem Antrag zufolge soll Wenzler behauptet haben, diese sei eine Gefälligkeitsleistung. Eine Aussage der Psychiaterin gibt es bisher aber nicht.

„Schwerwiegende Vorwürfe“

„Das sind schwerwiegende Vorwürfe“, kommentierte der Richter den Antrag. Da die Beweisaufnahme abgeschlossen ist, wird die Beantwortung vor der Urteilsverkündung erfolgen. Die Verteidigung wies in einer Stellungnahme zudem auf Brauns angegriffenen physischen und psychischen Gesundheitszustand nach rund zehnjähriger Verfahrensdauer hin. Die Erkrankungen wie auch die Folgen des Strafverfahrens für das Leben des Angeklagten sollten bei der Strafzumessung berücksichtigt werden – ebenso wie die tatsächliche Schadenshöhe, über die es aber unterschiedliche Auffassungen gibt.

Dass die Ergo-Versicherung dem Klinikum fünf Millionen Euro erstattet hat, womit ein erheblicher Teil etwaiger Verluste kompensiert worden sein dürfte, fällt für den Anklagevertreter nicht besonders ins Gewicht. Zum Schutz der versicherten Führungskräfte hätten ja regelmäßig hohe Versicherungsbeiträge bezahlt werden müssen.

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