Die Staatsanwaltschaft fordert für den Paradise-Chef Rudloff und den Marketing-Chef Beretin Haftstrafen Die Verteidiger beleuchten die Gesetze des Rotlichtmilieus, aus dem zwei der Opfer herausgefunden haben.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Stuttgart - Auf insgesamt noch etwa 1, 1 Millionen Euro addiert sich der Betrugsschaden an vier Investoren. 21 Frauen wurden als Prostituierte im FKK-Bordell Paradise durch ihre Zuhälter von den Hells Angels und United Tribunes Opfer von Menschenhandel. Sie erlitten Gewalt und wurden bedroht, mussten ihr gesamtes Geld abgeben. So liest sich unterm Strich die Liste der den drei Angeklagten im Paradise-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht zur Last gelegten Taten. Nach der vorausgegangenen Verständigung war das vom Oberstaatsanwalt Peter Holzwarth in seinem Plädoyer geforderte Strafmaß nicht mehr sehr überraschend.

 

Einzug von 1,1 Millionen Euro gefordert

Eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten forderte er für den wegen Beihilfe zu Menschenhandel, Zwangsprostitution und des Investorenbetrugs angeklagten Paradise-Chef Jürgen Rudloff (65). Für den Pressesprecher und Marketingchef Michael Beretin (52) sind es drei Jahre und drei Monate. Rudloffs Frankfurter Steuerberater kann, folgt die Kammer diesen Vorstellungen, mit einer Freiheitsstrafe wegen schweren Betrugs von einem Jahr und drei Monaten rechnen. Zudem forderte Holzwarth, die noch offenstehenden 1,1 Millionen Euro einzuziehen.

Als respektabel bezeichnete er das Geständnis Rudloffs. Jens Rabe, der Nebenklagevertreter zweier Frauen, lobte die peniblen Ermittlungen und die Kammer, „die nicht gewillt war, locker zu lassen“. Das Verfahren sei gut gewesen. „Es hat mit der Mär der absolut sauberen Prostitution aufgeräumt“, sagte Rabe. Er hatte auch eine gute Nachricht an diesem 55. Verhandlungstag: Seine beiden Mandatinnen haben den Ausstieg aus der Prostitution geschafft und beruflich und privat neu Fuß gefasst.

An der strafrechtlichen Einordnung der Taten war nach den Geständnissen und dem Deal nicht mehr sehr viel zu rütteln. Rudloffs Verteidiger Stefan Mittelbach verwies in seinem Plädoyer auf einen Satz aus der Anklage: „Der Betrieb eines Bordells ist legal. Das Rotlichtmilieu ist kriminogen“. Sprich: Wer sich engagiert, stehe immer mit einem Bein im Gefängnis. Der Betrieb im Paradise habe sich in eine Richtung entwickelt, wie man es nicht voraussehen konnte. In Bezug auf die Betrugsfälle stellte er die Frage, warum so viele gestandene Wirtschaftsführer auf die überzogenen Gewinnversprechen Rudloffs angesprungen seien. Frank Theumer schilderte seinen Mandaten Rudloff als einen Mann, „der schwer nein sagen kann“. Sowohl beim Versprechen, Schulden rechtzeitig zurückzuzahlen als auch dabei, dem Vorgehen der brutalen Zuhälter Einhalt zu gebieten.

Urteilsverkündung am Mittwoch

Matthias Sigmund, Michael Beretins Anwalt, wandelte für seinen Mandanten ein im Prozess oft bemühtes Goethe-Zitat ab: Er wurde die Geister nicht mehr los, die andere – und nicht er selbst – gerufen haben. Auf Unverständnis stieß er mit dem Vergleich, ob man nun auch jeden Pfarrer und jeden Standesbeamten der Beihilfe zur Gewalt an Frauen anklagen müsse, da jede vierte Ehefrau Gewalt erfahre. Alle Verteidiger blieben in ihren Forderungen etwas unter der Staatsanwaltschaft. Am Mittwoch sollen die Urteil fallen.