An diesem Freitag spricht das Landgericht Ellwangen sein Urteil im Prozess wegen der Sechsfachmorde von Rot am See. In seinem letzten Wort entschuldigt sich der Angeklagte Adrian S. bei allen Beteiligten.

Ellwangen/ Rot am See - „Ich möchte mich bei allen entschuldigen, vor allem bei meinen Neffen, weil ich ihnen ihre Familie weg genommen habe und weil ich sie für ihr ganzes Leben traumatisiert habe“, sagte der 27-jährige Adrian S. in seinem letzten Wort im Prozess wegen der Sechsfachmorde von Rot am See. Die beiden fürchten sich anhaltend vor ihrem Onkel. Sie haben Angst, dass er eines Tages wieder auf freien Fuß kommt und sie dann noch tötet. „Niemand braucht Angst vor mir zu haben“, beteuerte Adrian S., insbesondere die zwei Neffen nicht. Er bereue seine Taten, „ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen“.

 

Zuvor hatten die vier Vertreter der Nebenkläger – Adrians Opa, sein Onkel, die beiden Neffen und die Schwiegereltern von Adrians Schwester, die er ebenfalls angeschossen und schwer verletzt hatte – ihre Plädoyers gehalten. Die vier Anwälte sind sich einig. Für Adrian S. gebe es nur eine Strafe: Lebenslang mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung. An eine verminderte Schuldfähigkeit, die der psychiatrische Gutachter Adrian S. zumindest im Hinblick auf die Tötung seiner Mutter und seiner Schwester attestiert hatte, glauben sie nicht. Die Wahnvorstellung von der vermeintlichen Vergiftung durch die Mutter mit weiblichen Hormonen sein kein krankhafter Wahn, sondern eine Schutzbehauptung, um einer im Wortsinne lebenslangen Haft zu entgehen – eine „dokumentierte Selbstdarstellung“, wie Christina Glück, Anwältin der Kinder, sagte.

Der Verteidiger hält Adrian S. für vermindert schuldfähig

Der Verteidiger von Adrian S. plädierte auf eine Gesamtstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Er verwies darauf, dass der Gutachter dem 27-Jährigen eine schizoide Persönlichkeit und eine krankhafte Wahnstörung bescheinigt hatte. Für Adrian S. sei die vermeintliche Vergiftung durch die Mutter eine subjektive Wahrheit, auch wenn sich in der objektiven Realität keine Belege dafür hätten finden lassen. Vor Hass auf die Mutter und die Schwester habe er am 24. Januar in einer „zwanghaften Raserei“ auf alles geschossen, was sich bewegt habe, so der Verteidiger Andreas Kugel.

Der Erste Staatsanwalt Carsten Horn hatte bereits am Donnerstagnachmittag plädiert. Er sprach sich für eine lebenslange Freiheitsstrafe mit der besonderen Schwere der Schuld aus und forderte die Unterbringung des 27-Jährigen in einer psychiatrischen Anstalt. Damit müsste nach 15 Jahren eine Strafvollstreckungskammer prüfen, ob und wann Adrian S. auf Bewährung entlassen werden kann.

Das Urteil kommt am Nachmittag

Das Urteil wird um 14.30 Uhr erwartet. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ellwangen hat in sieben Verhandlungstagen mehr als 40 Zeugen vernommen. Adrian S. hatte gestanden, am 24. Januar im Gasthof seines Vaters seine Eltern, seine beiden Halbgeschwister, eine Tante und deren Mann erschossen sowie zwei weitere Verwandte angeschossen zu haben. Es waren regelrechte Hinrichtungen, fünf der sechs Todesopfer wurden per Kopfschuss getötet.