Betriebsnachfolger werden nach den neuesten Plänen der Bundesregierung stärker belastet. Das Finanzministerium erwartet bei deren Umsetzung beträchtliche Mehreinnahmen. Die Wirtschaft kritisiert die Pläne.

Berlin - Die geplante Reform der Erbschaftsteuer wird Firmenerben stärker belasten als bisher bekannt. Das Bundesfinanzministerium erwartet bei der Umsetzung der Regierungspläne langfristig jährliche Mehreinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro. Bisher bezifferte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die jährlichen Mehreinnahmen auf 200 Millionen Euro. Die niedrigere Schätzung wird auch im Gesetzentwurf angegeben. Neue Berechnungen des Bundesfinanzministeriums verstärken nun den Verdacht, den die Wirtschaftsverbände seit Langem hegen: Die angestrebte Reform wird spürbar teurer. Grund dafür ist, dass große Familienunternehmen künftig bei der Erbschaftsteuer nicht mehr so stark privilegiert werden wie heute. Die Bundesregierung argumentiert, der Gesetzgeber habe keine andere Wahl. Denn das Verfassungsgericht habe für die Übertragung großer Betriebsvermögen eine schärfere Besteuerung gefordert. Die Wirtschaftsverbände sind dagegen der Ansicht, die Regierung verabschiede sich vom Grundsatz, nur einen „minimalinvasiven“ Eingriff vorzunehmen.

 

In Berechnungen für Abgeordnete der großen Koalition unterstellt das Bundesfinanzministerium folgendes Szenario: Da in den vergangenen Jahren viele Firmeneigentümer auf eine mögliche Gesetzesänderungen reagiert und Betriebsvermögen mit Schenkungen in beträchtlichem Umfang auf die Nachfolger überschrieben haben, sei vorerst zunächst nur mit etwas höheren Steuereinnahmen zu rechnen. Die Regierung erwartet, dass zwischen 2011 bis 2016 rund 170 Milliarden Euro an Betriebsvermögen mit Schenkungen übertragen wird. Das zeigt, wie stark Unternehmerfamilien das geltende Recht nutzen. Schäubles Beamte gehen davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren 90 Prozent des Schenkungsvolumens nicht mehr zur Verfügung stehe.

Die Bundesländer profitieren von den Einnahmen

Auf eine Sicht von zehn Jahren werde bei der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen der alte Stand von 2013 wieder erreicht. Das ist auch der Grund, warum das Finanzressort steigende Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen voraussieht. Davon profitieren die Länder, denn ihnen stehen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer zu.

Das Finanzministerium betonte, aus den Berechnungen ließen sich keine Kassenergebnisse des Staates ablesen. Vielmehr handele es sich um Modellprognosen zu Vergleichszwecken. Die neuen Zahlen dürften aber die Debatte beleben, wie stark Firmenerben künftig belastet werden. Der baden-württembergische CDU-Abgeordnete Christian von Stetten, der Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der Union ist, sagte: „Wir haben in der Union klar vereinbart, dass es keine Steuererhöhungen geben darf.“ Dies gelte auch für die Erbschaftsteuer.

Fraktionschefs sollen aufs Tempo drücken

Weil sich die Verabschiedung der Reform immer weiter verzögert, machen die Fraktionsführungen Tempo. Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung wurden die Berichterstatter zur Erbschaftsteuer aus den Verhandlungen gedrängt. Für die Union führte der Abgeordnete von Stetten die Gespräche, für die SPD-Fraktion die Parlamentarierin Cansel Kiziltepe. Inzwischen zogen die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Schneider (SPD) und Ralph Brinkhaus (CDU) die Sache an sich. Auf diese Weise soll versucht werden, die Gespräche rasch zum Abschluss zu bringen. Entscheidungen sollen im neuen Jahr fallen. Der ursprüngliche Zeitplan, wonach der Bundestag noch in diesem Jahr über die Reform entscheidet, ist nicht mehr zu halten. Zeitgleich laufen die informellen Verhandlungen mit den Ländern. Dem Gesetz muss auch der Bundesrat zustimmen.

In den vergangenen Wochen versuchten die Finanzminister von Hessen, Thomas Schäfer (CDU), und Nordrhein-Westfalen, Norbert Walter-Borjans (SPD), die Verhandlungen voranzubringen. Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) war an den Koordinierungsgesprächen zwischen Union und SPD zuletzt nicht mehr beteiligt.