Bundesregierung und Bahn wollen nach der tödlichen Attacke am Frankfurter Hauptbahnhof unter anderem die Videoüberwachung und die biometrische Gesichtserkennung an Bahnhöfen ausweiten. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung sieht letzteres „sehr kritisch“.

Berlin - Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung sieht die Pläne zur Ausweitung der Videoüberwachung mit Gesichtserkennung an Bahnhöfen „sehr kritisch“. „Losgelöst von der Frage, wie effektiv diese Art der Überwachung überhaupt ist, fehlt es für einen flächendeckende biometrische Videoüberwachung nach wie vor an einer konkreten gesetzlichen Rechtsgrundlage“, sagte Ulrich Kelber der Deutschen Presse-Agentur am Freitag.

 

„Dabei ist es fraglich, ob eine solche überhaupt verfassungskonform ausgestaltet werden kann“, warnte Kelber. „Bevor hier keine Klärung erfolgt ist, sollten vorhandene Ressourcen besser anderweitig investiert werden.“

Moderne Videotechnik bis 2024

So sollen bis Ende 2024 „nahezu alle großen Bahnhöfe“ mit moderner Videotechnik ausgestattet werden. Die biometrische Gesichtserkennung soll Menschen identifizieren, die etwa zur Fahndung ausgeschrieben sind. Bei der intelligenten Videoüberwachung geht es hingegen um die Erkennung auffälliger Verhaltensmuster wie Schlagen, Treten oder Hinfallen.

Zudem sollen mehr Bundespolizisten eingestellt und so die Polizeipräsenz erhöht werden. Diesen letzten Punkt begrüßte Kelber ausdrücklich.

Die Bundesministerien für Verkehr und Inneres sowie die Bahn hatten sich am Mittwoch auf Maßnahmen für mehr Sicherheit an Bahnhöfen geeinigt. Die Beschlüsse sind eine Reaktion auf zwei konkrete Vorfälle. Am Hauptbahnhof von Frankfurt am Main hatte ein Mann Ende Juli einen achtjährigen Jungen und dessen Mutter vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Das Kind starb noch im Gleisbett, die Mutter konnte sich in letzter Sekunde retten und wurde verletzt. In der Woche zuvor hatte ein Mann im niederrheinischen Voerde eine 34-Jährige vor einen einfahrenden Zug gestoßen und getötet.