Die Forscher hält es nicht mehr auf den Stühlen: Ob sie in Sachen Plagiate nun für oder gegen Schavan sind – sie alle befürchten Schaden für die Wissenschaft. Mit womöglich besten Absichten streiten sie sich nun öffentlich.

Stuttgart - So tief verstricken sich Wissenschaftler selten in die Politik. Die großen Wissenschaftsorganisationen hatten die Universität Düsseldorf vor ihrer gestrigen Entscheidung öffentlich aufgefordert, in der Angelegenheit Schavan die üblichen Standards nicht zu verletzen, und der Philosophische Fakultätentag hatte dies als „sachfremden Verdacht“ zurückgewiesen. Der Hochschulverband, die Berufsvertretung der Universitätslehrer, hatte den Wissenschaftsorganisationen sogar vorgeworfen, dass sie „den fatalen Eindruck entstehen lassen, politisch wünschenswerte Ergebnisse könnten öffentlich herbeigeredet werden“. Eine ganze Reihe von Professoren hatte zudem unaufgefordert Stellung bezogen: Sind die Plagiate in der Dissertation von Annette Schavan problematisch? Und bekommt sie ein faires Verfahren? Dazu gibt es unterschiedliche Antworten.

 

Wissenschaftler sind es gewohnt, nach ihren Argumenten beurteilt zu werden, doch spätestens nach diesen Stellungnahmen stehen sie im Verdacht, parteilich zu sein. Die Vorsitzende des Bildungsausschusses im Bundestag, Ulla Burchardt (SPD), hat die Wissenschaftsorganisationen schriftlich vor einer Einmischung und mangelnder Unabhängigkeit gewarnt. Die Organisationen, zu denen die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft zählen, erhalten einen großen Teil ihres Milliardenbudgets aus Schavans Ministerium.

Es sind Plagiate, aber sind sie auch schlimm?

Belege für eine Parteilichkeit gibt es jedoch nicht, und beide Seiten begründen ihr Auftreten mit der Sorge um die Unabhängigkeit und Funktionstüchtigkeit der Wissenschaft. Auf der einen Seite stehen Einrichtungen wie der Hochschulverband, die befürchten, dass die Hochschule nicht souverän entscheiden könne, wenn zu viel Druck auf sie ausgeübt wird. „Die Universität Düsseldorf ist Herrin des Verfahrens“, heißt es in einer Mitteilung, „daher wäre Zurückhaltung angezeigt.“

Auf der anderen Seite sehen die großen Wissenschaftsorganisationen die Verhältnismäßigkeit in Gefahr: Wenn die Dissertation von Annette Schavan nach rein formalen Kriterien bewertet werde, so ist in ihrer Mitteilung zwischen den Zeilen zu lesen, könnte das Folgen haben für viele weitere wissenschaftliche Arbeiten. Sie fordern zum Beispiel, den „Entstehungskontext“ zu berücksichtigen. Damit weisen sie indirekt auf eine Reihe möglicherweise entlastender Umstände hin: So sind die Regeln zum Zitieren fremder Texte von Fach zu Fach unterschiedlich, und sie können sich auch im Laufe der Jahre gewandelt haben. Außerdem könnte es eine Rolle spielen, wie wichtig die abgeschriebenen Passagen für die Arbeit sind. Hat Schavan entscheidende Ideen anderer Forscher als eigene ausgegeben oder nur mit Wissen glänzen wollen, das sie sich nicht selbst erarbeitet hat?

Die Organisationen fordern daher einen weiteren Gutachter aus Schavans Fach, der Erziehungswissenschaft. Bisher gibt es nur ein Gutachten des Judaistik-Professors Stefan Rohrbacher, dem Prodekan, also stellvertretenden Leiter der Fakultät, die Schavan 1980 den Doktorgrad verliehen hat. Der Fakultätsrat, gewissermaßen das Parlament des Fachbereichs, hatte ihn einstimmig dazu beauftragt.

Braucht man einen Gutachter, der vom Fach ist?

Die Universität Düsseldorf hat sich bisher bedeckt gehalten und die zuständigen Kommissionen abgeschirmt. Dass dennoch Informationen an die Medien gespielt wurden, kann sie sich bis heute nicht erklären. Nur ein 22-seitiges Rechtsgutachten des Bonner Juristen Klaus Gärditz hat sie offiziell veröffentlicht. Gärditz attestiert darin der Hochschule, das Verfahren bis zur gestrigen Sitzung des Fakultätsrats fehlerfrei geführt zu haben. Um zu diesem Urteil zu gelangen, musste Gärditz vor allem die Forderung entkräften, dass ein Gutachter aus der Erziehungswissenschaft hätte hinzugezogen werden müssen.

Dazu führt Gärditz ein ganzes Bündel an Argumenten an. Zum einen könne man der Fakultät nicht die Kompetenz absprechen, eine Doktorarbeit zu prüfen, schließlich sei das eine ihrer ganz normalen Aufgaben. Außerdem sei es nicht so schwierig, sich als Gutachter über die in einem anderen Fach übliche Zitierpraxis zu informieren. Stefan Rohrbacher habe zudem alle Stellen, bei denen er sich unsicher war, „zu Gunsten der Betroffenen als vertretbar gewertet und nicht in die Liste der Beanstandungen aufgenommen“.

Trotzdem hat Rohrbacher laut Medienberichten auf 60 Seiten Passagen beanstandet und daher eine „Täuschungsabsicht“ unterstellt. Andere Wissenschaftler hatten die Plagiate hingegen als handwerkliche Mängel bezeichnet und hervorgehoben, dass Schavan in ihrer Doktorarbeit zu eigenständigen Thesen gelangt sei. Laut Gärditz ging es in dem Gutachten aber nur darum, Plagiatsstellen zu überprüfen.

Nicht zuletzt hält Gärditz jedoch fest, dass der Dekan Bruno Bleckmann auf ein externes Gutachten verzichtet habe, um nicht zusätzlichen Druck auf seine Fakultät aufzubauen. „Gerade eine externe Bestätigung der Vorwürfe . . . wäre auf eine Vorverurteilung der Betroffenen hinausgelaufen“, schreibt Gärditz. Und eine Bestätigung sei doch wahrscheinlich gewesen. Der Fakultätsrat ist sich auch ohne zusätzliches Gutachten sicher, dass die Plagiate nicht von der Hand zu weisen sind. Ob er bei seiner Prüfung nun den Stellenwert der problematischen Passagen bewerten lässt, ließ der Dekan Bleckmann gestern offen.