Planwagenbürokratie Deutschland ist kein Wilder Westen
Wer in Deutschland mit einem Planwagen losziehen will, muss zuvor einen Slalom durch einen Paragrafendschungel bewältigen – irres Beispiel für bürokratische Überregulierung?
Wer in Deutschland mit einem Planwagen losziehen will, muss zuvor einen Slalom durch einen Paragrafendschungel bewältigen – irres Beispiel für bürokratische Überregulierung?
Wenn der Wilde Westen in Deutschland liegen würde, gäbe es dort vielleicht heute noch keine weißen Siedler – nur Wigwams und Bisonherden. Die späteren Rancher und Cowboys kamen bekanntlich mit Pferden und Planwagen ins amerikanische Hinterland. Das ist in jedem Western so dokumentiert.
In Deutschland wäre die Sache mit den Planwagen schwierig. Planwagen dürfen hier nicht einfach losfahren. Dem steht Satz 2 im Absatz 1a des Paragrafen 1 der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entgegen.
Über diese Norm, im Bürokratendeutsch kurz StVOuaVsAusnV 2 genannt, regt sich die FDP im Bundestag auf. Sie hat nämlich festgestellt: „Die Genehmigung von Planwagenfahrten gestaltet sich äußerst komplex und ist mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden.“ Das bestätigt die Bundesregierung mit ihrer Antwort auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage. Die Liberalen sorgen sich um die landestypische Brauchtumspflege, bei der Planwagen gelegentlich zum Einsatz kommen, zum Beispiel bei westfälischen Schützenfesten. „Der durch die Rechtslage ausgelöste Verwaltungsaufwand“, so die FDP-Anfrage, „kann insbesondere in Regionen mit hoher Dichte an traditionellen Festen eine erhebliche Belastung darstellen.“ Maßgeblich für den regelkonformen Planwagenbetrieb sind auch die Paragrafen 29 und 46 der Straßenverkehrsordnung. Zudem, so die FDP, unterlägen solche Fahrten einer Genehmigungspflicht nach Paragraf 2 des Personenbeförderungsgesetzes. Bevor sich jemand bei so viel Paragrafen in der Prärie verirrt: All dies ist fein säuberlich erklärt in einem „Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen“.