Ein 28-Jähriger wird wegen versuchten Mordes verurteilt.

Pleidelsheim - Keine Notwehr, keine vorsätzliche Körperverletzung: für die neunte Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart steht fest, dass ein 28 Jahre alter Mann, der einen 26-Jährigen lebensgefährlich mit einem Messer verletzt hat, vorsätzlich und heimtückisch gehandelt hat. Wegen versuchten Mordes verurteilte ihn die Kammer am Freitag zu einer sechsjährigen Gefängnisstrafe.

 

Der 28-Jährige hatte am 5. November des vergangenen Jahres den Freund seiner Schwester mit 16 Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Ihm hatte es nicht gepasst, dass der Freund im Zimmer der Schwester in der elterlichen Wohnung in Pleidelsheim übernachtet.

Die Richter sind davon überzeugt, dass der Täter ein Butterflymesser bewusst mitgenommen hatte, um auf sein Opfer einzustechen – und nicht deshalb, um Hunde in die Flucht zu schlagen, die eventuell seinen eigenen Vierbeiner attackieren, wie der Angeklagte behauptet hat. „Er hat genau gewusst, dass er dem Opfer körperlich unterlegen ist“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Hahn, „es gab keine Notwehrlage.“ Der 28-Jährige habe mit „bedingtem Tötungsvorsatz“ gehandelt: Dass er in stehender Position ausgeholt und kräftig zugestochen hatte, hat eine Untersuchung der Stichkanäle ergeben.

Nur durch eine Notoperation hatte der 26-Jährige überlebt. Die Verletzungen in Lunge, Leber und Darm waren lebensgefährlich gewesen. Den Messerstichen war ein Streit zwischen den beiden Männern vorausgegangen. An jenem Novembertag suchte das spätere Opfer den 28-Jährigen in den späten Abendstunden zu einer Aussprache auf. Dazu kam es jedoch nicht, der Ältere stach sofort auf ihn ein.

Der Täter habe sich eine „nette Einlassung einfallen lassen, die vorne und hinten nicht stimmt“, sagte der Richter. Zudem habe der 28-Jährige seine Aussagen, die unglaubwürdig und konstruiert gewesen seien, mit denen seiner Familie abgestimmt. Das Gericht glaubte auch nicht, dass der Täter nicht bemerkt habe, dem Opfer Stichverletzungen zugefügt zu haben. „Um mit einem Messer in den Körper einzudringen, muss ein gewisser Hautwiderstand durchbrochen werden, und das merkt man“, sagte Wolfgang Hahn. „Das Opfer war ihm völlig egal.“ Der 28-Jährige habe heimtückisch gehandelt und die Wehrlosigkeit seines unbewaffneten Opfers, das von dem Messerangriff völlig überrascht gewesen sei, ausgenutzt.

Für versuchten Mord sieht das Gesetz ein Strafmaß zwischen drei und 15 Jahren Gefängnis vor. Für den 28-Jährigen sprach laut Gericht, dass er nicht vorbestraft ist und gestanden hat, auf den anderen eingestochen zu haben. Das Opfer leidet bis heute körperlich und psychisch unter den Folgen der Messerattacke.