Das Amtsgericht Ravensburg kann keine Untreue zu Lasten der hoch verschuldeten oberschwäbischen Kommune erkennen. Der ehemalige Bürgermeister von Aulendorf, Johannes Heinzler, wurde vom Vorwurf freigesprochen.

Ravensburg – Das Amtsgericht Ravensburg hat den    früheren Bürgermeister von Aulendorf (Kreis Ravensburg), Johannes Heinzler (CDU), und den Berliner Rechtsanwalt Reinhard Mecklenburg vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. „Es fehlte der Vorsatz, jemanden zu schädigen“, begründete der Vorsitzende Richter Göpfert des Schöffengerichts, sein Urteil. Staatsanwältin Christine Weiss hatte zuvor für Heinzler eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung und für Mecklenburg zwei Jahre ohne Bewährung sowie Wiedergutmachung gefordert.

 

In der Sache ging es um einen Vorgang aus dem Jahr 2002. Damals hatte die stadteigene Klinikgesellschaft von Aulendorf Insolvenz angemeldet. Doch wäre die Pleite die Stadt sehr teuer gekommen. Unter anderem hätte die schon damals hochverschuldete Kommune, nachdem die Großgläubiger schon abgefunden waren, noch einmal 300 000 Euro Stammeinlage in die Gesellschaft bezahlen müssen.

Bürgermeister Heinzler entschied sich, auf den Liquidator der Kliniken, den Wirtschaftsanwalt Reinhard Mecklenburg, zu vertrauen, der seine Hilfe angeboten hatte. Mit dessen Gloria, einer Prozessfinanzierungs GmbH & Co. KG, wollte er die Kleingläubiger abfinden. Mecklenburg setzte durch, dass sich die Kleingläubiger mit einem Drittel ihrer Ansprüche beschieden. Die Gloria schoss 612 000 Euro vor und erhielt dafür rund 550 000 Euro. Hierin sah die Stadt Aulendorf ein „In-sich-Geschäft“ Mecklenburgs, doch mochte ihr das Gericht darin nicht zu folgen. Im Fall von Heinzler ging es um knapp 11 000 Euro Anwaltskosten aus einem anderen Verfahren, die sich dieser ohne Beschluss der Klinikgesellschaft hatte ausbezahlen lassen.