Ein 30-Jähriger hat im großen Stil mit Paletten gehandelt und den Umsatz am Fiskus vorbei geschleust. Weil er bereits wegen Steruerhinterziehung vorbestraft war, ist er nun vor dem Landgericht zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Plochingen - Gleich zu zwei Freiheitsstrafen wegen Steuerhinterziehung ist ein 30 Jahre alter Mann von der 13. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilt worden. Insgesamt muss der einschlägig vorbestrafte Türke für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sah es in der Verhandlung als erwiesen an, dass der Plochinger zwischen 2011 und 2016 im großen Stil mit Paletten und Gitterboxen gehandelt hat, ohne dafür Steuern zu zahlen. Laut der Staatsanwaltschaft Stuttgart hat er den durch die Geschäfte erzielten Umsatz an diversen Finanzämtern vorbei in die eigene Tasche gesteckt und dadurch Steuern in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro hinterzogen.

 

Der Mann ist ein Wiederholungstäter

In das Strafmaß floss mit ein, dass der Mann ein Wiederholungstäter ist. Denn schon im Jahr 2014 war er vom Amtsgericht Stuttgart wegen eines solchen Delikts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, mit der nun eine Gesamtstrafe gebildet wurde. Nach der damaligen Verurteilung hat der 30-Jährige laut Frank Maurer, dem Vorsitzenden Richter der Wirtschaftsstrafkammer, „nahtlos so weitergemacht“. Das gab er ebenso zu wie den Vorwurf des Richters, er habe dem Amtsgericht seinerzeit eine „glatte Lüge“ aufgetischt mit der Behauptung, dem Palettenhandel abgeschworen zu haben.

Bei seinen Geschäften hat der Mann offenbar ein gehöriges Maß an krimineller Energie an den Tag gelegt. Laut dem Staatsanwalt kaufte er in Polen Paletten und Gitterboxen über insgesamt fünf Firmen, die er – gegen Bezahlung von Schmiergeld – von Strohmännern und -frauen hatte gründen lassen. Über diese Schiene wurde die Ware an Kunden weiterverkauft. Den vom Angeklagten verantworteten und von seinem Büro in Deizisau aus gesteuerten Firmen war eines gemein: Es wurden für die Geschäfte keine oder falsche Umsatzsteuererklärungen abgegeben.

Der Angeklagte will nur Handlanger gewesen sein

Der Angeklagte hatte die ihm vorgeworfenen Taten – insgesamt wurde er für Steuerhinterziehung in 32 Fällen verurteilt – schon zu Beginn des Prozesses eingeräumt. Doch stellte er sich lediglich als Handlanger seines Onkels dar, welcher der eigentliche Drahtzieher sei und sich in die Türkei abgesetzt habe. Der Verwandte, zu dem der Kontakt vor zwei Jahren abgebrochen sei, habe den Großteil des illegal erwirtschafteten Geldes eingestrichen. Zuletzt sei es von anderen Personen abgeholt worden, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Mit dem Onkel hatte der Angeklagte schon früher gemeinsame Sache und schon schlechte Erfahrungen gemacht. Denn mit dessen Transportunternehmen war er 2008 pleitegegangen, bevor der Handel mit Paletten und Gitterboxen begann.