Digital Desk: Ann-Kathrin Schröppel (aks)

Die Pokémon-Go-App sammelt für das dahinterstehende amerikanische Unternehmen Niantic Labs bei Aktivierung alle standortbezogenen Daten des Nutzers und speichert diese. Bei Installation der App gibt der Nutzer sein Einverständnis, dass jederzeit auf die installierten Konten (beispielsweise das Google-Konto), gespeicherte Kontakte, die Kamera, die USB-Speicherinhalte, die Bluetooth-Verbindungen und auf die Netzwerkverbindungen zugegriffen werden darf. Mit den standortbasierten Daten der Nutzer lassen sich sogenannte Bewegungsprofile erstellen. Das bedeutet, das Niantic-Unternehmen weiß, wo der Nutzer sich an einem Tag wie lange und zu welcher Uhrzeit aufgehalten hat. Daraus kann man verschiedene Rückschlüsse ziehen: Wohnort, Arbeitsplatz oder Standort der Schule sind kinderleicht zu ermitteln.

 

Auch die IP-Adresse, das verwendete Handy-Betriebssystem, der Webbrowser, die zuvor besuchte Internetseite und eingegebene Suchbegriffe sammelt Niantic. In der Pokémon-GO-Datenschutzerklärung des Unternehmens wird darauf hingewiesen, dass diese Daten von Niantic und Dritten Parteien zur Verbesserung, Anpassung und Weiterentwicklung des angebotenen Services analysiert werden. Deutsche Verbraucherschützer mahnten den Spieleentwicklerkonzern deshalb eine Woche nach Erscheinen der App in Deutschland ab.