Die Wahlrechtsreform der Ampel muss nachgebessert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Politiker der SPD, die an der Reform beteiligt waren, sehen dennoch mehr Licht als Schatten.
Die Ampel-Fraktionen sehen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ihrer Wahlrechtsreform nicht als Niederlage - im Gegenteil. „Das Wichtigste steht nach diesem Urteil fest: Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags ist vollbracht und verfassungsgemäß“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Dirk Wiese. Schließlich habe das Gericht das System der Zweitstimmendeckung für verfassungsgemäß erklärt. Damit sei nun „Schluss mit Überhang- und Ausgleichsmandaten, die den Bundestag immer weiter vergrößert haben und so seine Arbeitsfähigkeit gefährdet haben“.
Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes für in Teilen verfassungswidrig erklärt. Dabei geht es um die Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht – nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte bei der Wahl 2021 die Linke. Mit der Reform soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden - um mehr als 100 auf maximal 630 Parlamentarier.
Keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr
Um das zu erreichen, sieht die Reform keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor – dies wird vom Gericht als verfassungskonform bewertet. Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden.
Auch die Grünen-Fraktionsvorsitzende, Britta Haßelmann, betonte die aus Sicht der Ampel-Koalition positiven Seiten. Sie sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die gute Nachricht des Tages: Unsere Reform, das neue Wahlrecht, hat Bestand in Karlsruhe.“ Der Bundestag werde dadurch künftig nicht ständig weiter anwachsen. Die Ampel halte Wort: „Der Einzug der Parteien nach ihrer Stärke ist garantiert und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gesichert.“ Dass für die nächste Wahl nach dem Urteil des Gerichts die Grundmandatsklausel erhalten bleibt, ist aus meiner Sicht nachvollziehbar, sagte Haßelmann. Wichtig sei, dass durch die Anordnung des Gerichts nun Klarheit herrsche für die anstehende Bundestagswahl im September 2025.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, sagt, es sei gut, dass der Bundestag nun eine feste Größe habe. Hartmann, der maßgeblich an der Reform mitgewirkt hatte, sagte, was die Grundmandatsklausel angehe, so hätten „aus unserer Sicht sicherlich auch andere Alternativen im Raum gestanden“. Die Ampel-Koalition werde aber anhand der vom Gericht gefundenen Kriterien auch hierfür eine faire, gerechte Lösung finden. „In der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestags bestätigt das Urteil die Reform voll und ganz“, sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle.