Martin Kranert wird 20 Minuten Zeit haben, auf einer Tagung in Berlin seine Position zu erläutern. Die Ministerin hat Vertreter der Lebensmittelindustrie, Wissenschaftler und Verbraucherschützer zur Tagung „Zu gut für die Tonne“ eingeladen. Auf eine Anfrage der StZ hat Kranert nicht reagiert. Hans-Jörg Albrecht hat hingegen seine Geschichte erzählt. Der Kriminologe vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg hat im Auftrag des Bundesjustizministeriums untersucht, ob die Strafverfolgung darunter leidet, dass Telefon- und Internetdaten nicht mehr sechs Monate gespeichert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung vor zwei Jahren gekippt.

 

Die Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich dazu schon positioniert: Sie ist gegen die vorsorgliche Datenspeicherung. Politiker von Union und SPD werfen ihr vor, eine erste Fassung des Gutachtens zurückgegeben zu haben, damit die Schlussfolgerung in ihrem Sinn geändert werde. Hans-Jörg Albrecht wehrt sich: „Warum sollten wir ein Gefälligkeitsgutachten machen?“, fragt er. „Wir arbeiten nicht für Profit.“ Er habe nur 24 000 Euro für die mehrmonatige Arbeit in Rechnung gestellt.

Es ist eine ambivalente Studie, die viel Spielraum zur Interpretation lässt. In der ersten Fassung stützte sich das Gutachten vor allem auf die Aussagen von Polizisten, Staatsanwälten und Richtern: Sie halten die auf Vorrat gespeicherten Daten für nützlich und beklagen, dass derzeit die Telekommunikationsunternehmen festlegen, was sie an die Behörden herausgeben. In der zweiten Fassung hat Albrecht zusätzlich untersucht, ob sich die Aufklärungsquote seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verschlechtert hat: Dafür gibt es bisher keine Anzeichen. So bietet die Studie Befürwortern wie auch Gegnern der Vorratsdatenspeicherung Material zur Argumentation.