Die Sitzung des Gemeinderates beginnt mit einem ungewöhnlichen Redner, der über Themen berichtet, die sonst eher nicht auf der Tagesordnung eines kommunalpolitischen Gremiums stehen. Max Klinger ist von Schorndorf nach Leonberg gekommen, um zu darzulegen „ was wir in den vergangenen zweieinhalb Jahren durchgemacht“ haben . Mit „wir“ meint der Jurist vor allem seinen Mandanten, den Leonberger Oberbürgermeister Martin Georg Cohn.
Der Sozialdemokrat sah sich einer, wie Klinger es ausdrückt, „Flut von Anzeigen ausgesetzt. Bei den 40 bis 50 Vorwürfen war alles dabei, was man sich als Todsünde vorwerfen könnte: Vorteilsnahme, Untreue, ja, sogar der Tod eines Menschen.“
Der Rechtsanwalt nennt in der öffentlichen Sitzung vor einem beachtlichen Publikum auch jene Frau, die dem OB jene Vorwürfe in Form von Anzeigen gemacht habe: Josefa von Hohenzollern, die Erste Bürgermeisterin von Leonberg, die von Cohn im Juni 2023 wegen „gravierender Verletzungen der Dienstpflichten“ mit einem Arbeitsverbot belegt wurde. Der Fall liegt seither beim Regierungspräsidium.
„Wir haben jeden einzelnen Vorwurf akribisch geprüft“, versichert der Jurist den Stadträten. Nicht nur jene, die von Hohenzollern erhoben haben soll, sondern auch die von drei Frauen, die die Erste Bürgermeisterin „als Komplizinnen gewinnen konnte“, wie es Klinger formuliert. Tatsächlich hatte im vergangenen April ein Brief von drei früheren Partnerinnen Cohns die Leonberger Fraktionschefs erreicht. In dem bezichtigten sie den OB verschiedener Vergehen und hätten auch „dreckige Wäsche gewaschen“, wie Cohns Anwalt meint. Die Beziehungen seien schon lange vorbei gewesen.
Kosten trägt die Stadt Leonberg
Auch auf die lange Verfahrensdauer geht Klinger ein: „Uns wäre es lieber gewesen, es wäre schneller gegangen. Aber es ist natürlich leichter, Vorwürfe einfach nur ins Blaue hinein zu behaupten, als diese dann umfassend zu prüfen.“ Im Ergebnis sei sein Mandant „vollständig rehabilitiert. Denn nicht nur alle mir bekannten Strafverfahren, sondern auch ein Disziplinarverfahren wurden komplett eingestellt.“ Die Vorwürfe, die Josefa von Hohenzollern in letzterem erhoben habe, hätten vor allem ihre eigenen Dezernate betroffen: „Da hätte sie selbst zur Aufklärung beitragen können.“
Fazit des Rechtsanwaltes: „Die Intention der Anschuldigungen war, dem Oberbürgermeister zu schaden und ihn zu denunzieren.“ Cohn selbst bekräftigt, dass er nun überprüfen will, inwieweit Schadensersatz geltend gemacht werden könne.
Auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am Mittwoch unserer Zeitung bestätigt, dass die dort geführten Ermittlungen eingestellt wurden. Allerdings, so erklärt die Pressestaatsanwältin Stefanie Ruben, wurde „teilweise gegen die Entscheidungen Beschwerde eingelegt. Insoweit werden die Akten der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zur Entscheidung vorgelegt“ Zum Stand „etwaiger Disziplinarverfahren“ lägen bei der Staatsanwaltschaft keine Informationen vor.
Die entstandenen Kosten trägt die Stadt Leonberg, erklärte unterdessen im Gemeinderat der Hauptamtsleiter Peter Höfer auf Nachfrage von Jörg Langer von den Freien Wählern. Die Stadt müsse als kommunale Arbeitgeberin ihre Beamten schützen. Dafür gebe es eine Versicherung. Der FDP-Fraktionschef Horst Nebenführ kritisierte, dass die bisherige Darstellung „sehr einseitig“ gewesen sei. Deshalb müsse auch der Rechtsbeistand Josefa von Hohenzollerns im Gemeinderat seine Sicht der Dinge darlegen. Auf diese Forderung geht der OB in der Sitzung nicht ein.
Vor den Stadträten erklärte Cohns Rechtsanwalt Klinger zudem, dass es einen Strafbefehl gegen Josefa von Hohenzollern gebe, „der vom Amtsgericht Leonberg auch erlassen wurde. Was dabei herauskommt, wissen wir nicht.“ Werner Grolig, der Direktor des Leonberger Amtsgerichtes, sagt am Mittwoch auf Anfrage unserer Zeitung: „Es gibt keinen rechtskräftigen Strafbefehl.“ Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes will er sich nicht weiter dazu äußern, auch nicht zu einem Bericht Im Internet, wonach ein Strafbefehl über 50 Tagessätze zu 240 Euro gegen von Hohenzollern wegen angeblicher Urkundenfälschung und versuchten Betruges im Amt erlassen worden sei: „Jeder Bürger genießt das Recht der Unschuldsvermutung.“