Der Leiter der Kommunalaufsicht erklärt die juristischen Vorgaben bei der Überprüfung der Vorwürfe gegen die Erste Bürgermeisterin von Leonberg und weist auf die Parallelermittlungen der Staatsanwaltschaft hin.

Fast fünf Monate ist es her, dass der Leonberger Oberbürgermeister seine Stellvertreterin buchstäblich vor die Tür gesetzt hat. Am 22. Juni hat Martin Georg Cohn Josefa Schmid die „Führung der Dienstgeschäfte“ wegen nicht weiter definierter „gravierender Verletzungen der Dienstpflichten“ untersagt. Die 49-Jährige, die die Dezernate Finanzen, Ordnung und Soziales leitet, musste das Rathaus sofort verlassen und durfte seither nicht zurückkehren.