Blockade von Grünen-Veranstaltung Eskalierte Bauernproteste in Biberach: Das erste Urteil ist gefallen

Zahlreiche Polizisten waren während der Ausschreitungen beim politischen Aschermittwoch im Einsatz. Foto: dpa/Silas Stein

Blockaden, Misthaufen und aufgeheizte Stimmung: In Biberach ist der erste Beteiligte an den Ausschreitungen beim politischen Aschermittwoch der Grünen zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Es wird gedrückt und geschoben, gebrüllt und gepfiffen. „Haut ab, haut ab“, rufen die Männer und dann: „Grünen-Polizei!“ Einer drückt seine Stadionhupe im Dauer-Staccato, dass es an den Nerven zerrt. Ein Polizeivideo lässt im mit Engeln und Stuck verzierten Gerichtssaal des Biberacher Amtsgerichts die unrühmlichen Szenen von den Bauernprotesten beim Politischen Aschermittwoch der Grünen noch einmal lebendig werden.

 

In einer Seitenstraße an der Biberacher Stadthalle, nur wenige Schritte vom Amtsgericht entfernt, wo jetzt die juristische Aufarbeitung der Geschehnisse beginnt, glitt der Bauernprotest des vergangenen Winters ins Chaos ab. Die Grünen sagten ihre Veranstaltung, zu der sie Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erwarteten, schließlich ab. Offizielle Bauernvertreter distanzierten sich.

Özdemirs Personenschützer blockiert

Markus G., das gibt er zu, war an diesem Tag dabei – nicht in vorderster Front, aber mittendrin. Wegen der Pandemie und der überbordenden Bürokratie, unter der die Landwirtschaft leide, habe er sich mit den Bauern solidarisiert. Er selbst ist Lehrer und führt seine kleine Landwirtschaft nur im Nebenerwerb. Doch schon am Morgen um fünf hatte er seinen Traktor auf der Kreuzung vor der Halle geparkt. Später stand er bei den anderen Demonstranten vor dem Haupteingang. Da habe es plötzlich geheißen, in der Seitenstraße, „da ist was“. „Da ist man dann halt hingelaufen“. G. ist einer der ersten, die dort eintreffen.

Auf dem Video ist er zu erkennen, wie er von hinten hinzukommt, als die Polizei versucht, zwei Begleitfahrzeugen mit Özdemirs Personenschützern die Abfahrt zu ermöglichen. Doch die aufgebrachten, meist kräftigen Männer mittlereren Alters, die sich vor ihnen aufgebaut haben, wollen keinen Platz machen. Die Stimmung sei aggressiv, die Demonstranten seien alkoholisiert gewesen, heißt es in der Anklageschrift.

Einspruch gegen Strafbefehl

Erst steht G. etwas abseits, dann zwängt sich der stämmige Mann offenbar auf einen Wink hin in die Menge. Er drückt die Vorderleute gegen die Polizeikette, etwa für fünf bis zehn Sekunden. Dann rutscht er weiter nach vorne und wird selbst zur „Verfügungsmasse“, wie es einer der Polizeibeamten, die die Videoaufnahmen erstellt haben, ausdrückt. Er wird hin- und hergedrückt, ob er selbst dabei aktiv ist, lässt sich nicht auszumachen. Als die Polizei schließlich Pfefferspray einsetzt und die Gruppe auseinander strebt, sucht er das Weite.

Er habe erhebliche Schmerzen erlitten, noch am Abend beim Duschen habe es in den Augen „saumäßig gebrannt“. Dass der Vater zweier kleiner Kinder nun wegen Landfriedensbruch, Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 40 Euro bezahlen soll – zusammen 3200 Euro, wie es im Strafbefehl steht – sieht er nicht ein.

Reichsbürger „beobachten“ den Prozess

Von einem Platzverweis, den die Polizei den Demonstranten erteilt habe, habe er in dritter Reihe nichts mitbekommen. Ansonsten hätte er sich nie mit der Polizei angelegt. „Ich habe selbst Bekannte, die bei der Polizei sind.“ Die Rückseite seiner Jacke, die er im Gerichtssaal über die Stuhllehne gehängt hat, weist ihn als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr seines Ortes aus.

Auf Telegram hatten Reichsbürger-nahe Gruppen im Vorfeld zum Besuch der Verhandlung aufgefordert. Als die Staatsanwältin Laura Vollmer in ihrem Plädoyer daran erinnert, dass das Gewaltmonopol beim Staat liege, ruft eine Frau „leider“ dazwischen. Ansonsten geht der Prozess ruhig, aber für den Angeklagten enttäuschend zu Ende. Es bleibt bei der Strafe von 80 Tagessätzen, und weil G. als Lehrer doch mehr verdient als angenommen, wird der einzelne Satz auf 50 Euro erhöht.

Ob dies Auswirkungen auf weitere Verfahren hat und andere Beschuldigte auf den Gang vor Gericht verzichten, wird sich zeigen. Insgesamt hat die Ravensburger Staatsanwaltschaft 42 Strafbefehle beantragt, bei 20 ist der Ausgang wegen laufender Einsprüche noch offen. Hinzu kommen 14 Verfahren, bei denen die Staatsanwaltschaft die öffentliche Verhandlung beantragt hat. Er werde sich jedenfalls in Zukunft von Demonstrationen fernhalten, sagte G. in seinem Schlusswort. Er sei mit aller Härte verfolgt worden. „Es reicht.“ Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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