Zunächst bestand ein Anfangsverdacht – und der bestätigte sich dann auch: Ein Sindelfinger Gastwirt hatte in seinen Räumen neben Wurfmessern und einer Luftdruckwaffe einen scharfen Revolver herumliegen. Weil er dafür keinen Waffenschein hat, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft.

Sindelfingen - Wegen Verdachts des illegalen Besitzes von Schusswaffen und Munition ermittelt die Kriminalpolizeidirektion Böblingen gegen den Betreiber einer Gaststätte in Sindelfingen.

 

Wie die Polizei berichtet, bestand zunächst ein Anfangsverdacht gegen den Mann. Dieser Verdacht hatte sich nach weiteren Ermittlungen erhärtet. Bereits im Dezember durchsuchten die Beamten daraufhin die Wohnräume und die Gaststätte des Tatverdächtigen. Dabei fanden sie neben mehreren Wurfmessern und einer Luftdruckwaffe auch einen geladenen, scharfen Revolver, Kaliber 38.

Revolver lagerte verschlossen im Thekenbereich

Die Schusswaffe hatte der Gastwirt verschlossen im Thekenbereich aufbewahrt. Er hatte für die Schusswaffen, insbesondere für den Revolver, keine Berechtigung. Die Ermittler stellten die Pistole und die übrigen gefährlichen Gegenstände sicher. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Auf Nachfrage dieser Zeitung gibt sich die Polizei derzeit noch bedeckt, was die näheren Umstände des Falls angeht. Mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft machen die Beamten deshalb keine Angaben dazu, um welche Gaststätte es sich handelt und wie der Mann überhaupt ins Blickfeld der Polizei geraten ist.