Stuttgart - Zwei Monate nach dem Inkrafttreten der ersten Corona-Verordnung kann die Polizei in Baden-Württemberg hohe Zahlen in der Durchsetzung der strikten Regeln vorweisen. Nach Angaben des Innenministeriums wurden bis 13. Mai insgesamt 25 004 Verstöße festgestellt. Darunter sind 791 Straftaten und 24 213 Ordnungswidrigkeiten. Kontrolliert wurden seit Mitte März 285 307 Personen und 52 769 Fahrzeuge.
215 Verstöße gegen Maskenpflicht geahndet
Ob sie nun das Picknick einer Runde im Park auflösten oder einen Ausflug mehrerer Bekannter im Auto stoppten: Die häufigsten Verstöße stellten die Ordnungshüter gegen das „Verbot des Verweilens im öffentlichen Raum“ fest – wenn mehr Personen als jeweils erlaubt beisammen waren, ohne den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Dies konnte die Betroffenen laut dem Bußgeldkatalog 100 bis 1000 Euro kosten. 19 213 Ordnungswidrigkeiten registrierte die Polizei sowie 232 Straftaten bei schweren Fällen. Hinzu kamen 1531 Ordnungswidrigkeiten und 68 Straftaten gegen das Verbot, an Versammlungen außerhalb des öffentlichen Raums teilzunehmen, was mit mindestens 250 Euro zu Buche schlug.
Vergehen gegen die seit dem 4. Mai mit einem Bußgeld belegte Maskenpflicht schlugen bisher 215-mal zu Buche. 15 bis 30 Euro können fällig werden, wenn im öffentlichen Personenverkehr, an Bahn- und Bussteigen oder in Geschäften keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. 287 Ordnungswidrigkeiten wurden registriert, weil Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko trotz eines Verbots eine für sie gesperrte Einrichtung betraten.
Innenminister lobt „erstklassige Arbeit“
„Die Zahl der Verstöße gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz, die die Polizei feststellt, ist rückläufig und liegt auf einem niedrigen Niveau“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) unserer Zeitung. „Das zeigt mir, dass die Mehrheit der Menschen den Ernst der Lage und die Notwendigkeit der Maßnahmen erkannt haben.“ Er freue sich, wie diszipliniert und vernünftig die Bevölkerung mit den Regeln umgehe. Die Wahrheit sei aber auch, „dass wir uns auf ein Leben mit Corona einstellen müssen“. Dazu gehöre: „Regeln werden von vielen nur eingehalten, wenn wir das auch kontrollieren.“ An dieser Stelle leiste die Polizei seit Wochen eine „erstklassige Arbeit, indem sie Menschenleben rettet“. Zur Frage der Gesamthöhe der Bußgelder verweist das Innenministerium an die Ortspolizeibehörden.