Die Polizei kündigt an, dass fortan auch Beamtinnen und Beamte in Zivil umsonst den Nahverkehr benutzen dürfen – unter gewissen Voraussetzungen. Mitunter müssen sie eine Waffe dabei haben. Wie kommt das an?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Nach einem Facebook-Beitrag der Stuttgarter Polizei, die auch auf vielen anderen Seiten der Dienststellen im Land lief, kam von den Nutzenden der sozialen Medien überwiegend Lob und Zustimmung. Darin stand zu lesen, dass nun auch die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei, die in Zivil unterwegs sind, umsonst den öffentlichen Nahverkehr nutzen können. Voraussetzung ist, dass sie ihr „K-Etui“ sichtbar an der Kleidung tragen. Außerdem müssen sie ihre Grundausstattung, Waffe und Handschließen, dabei haben. Für Uniformierte gilt das ohnehin schon – auch sie haben eine Waffe und Handschellen dabei.

 

Die zustimmenden Kommentare im Netz loben an der Idee, was die Polizeiführung und die Nahverkehrsunternehmen gemeinsam im Sinn hatten: „Da fühle ich mich sicherer, man wünscht sich eigentlich viel öfter Polizei in den Bahnen“, schreibt eine Stuttgarterin. Doch das Foto, mit dem der Beitrag versehen ist, weckt auch Bedenken und Kritik. Denn auf dem Bild ist ein Mann in Jeans und Hemd zu sehen, das Hemd akkurat in die Hose gesteckt, die Waffe neben dem besagten Etui, in dem auch der Dienstausweis steckt, deutlich sichtbar im Holster am Gürtel. Mehrere kritische Wortmeldungen merken an, dass eine offen getragene Waffe nicht gerade das Sicherheitsgefühl stärke. Auch wird kritisiert, dass die Waffe den Kripoleuten entrissen werden könne.

Irreführendes Foto auf Initiative des Innenministeriums

So werde aber niemand in den Bahnen auftauchen, versichert der Polizeisprecher Thomas Ulmer. „Es gibt sogar die Vorschrift, dass die Waffe nicht offen getragen werden darf“, sagt er. Ermittelnde, die in der Stadt unterwegs seien, würden daher die Pistole unter der Kleidung verstecken, also entweder Hemd, Bluse oder T-Shirt über dem Hosenbund tragen oder eine Jacke tragen, die den Blick auf die Waffe verberge. Das Foto, das auf Initiative des Innenministeriums entstanden, sei da irreführend. „Das muss man als Symbolbild verstehen, auf dem die Ausstattung zu sehen ist“, sagt Ulmer. Denn bei der Polizei ist man sich bewusst, dass eine offen getragene Waffe einen Amokalarm oder ähnliches auslösen könnte. Dabei haben muss die Kripo die Pistole, sie gehört zur Ausstattung. Die Beamten sollen schließlich auch eingreifen können, falls etwas passiert.

Gegen den Zugriff Dritter seien die Waffen in den diversen Holstern immer gesichert, ob es das klassische Lederholster am Gürtel, das moderne Kunststoffholster mit dem Namen „Blackhawk“ oder das mit Schultergurten getragene, bei dem die Waffe unterm Arm an der Körperseite hängt. Entweder muss ein Druckknopf am Lederriemen gelöst werden oder ein Druckknopf zur Entriegelung einer Sperre beim „Blackhawk“. Das wird beim Schießtraining geübt.