Die Bluttat am Fasanenhof verunsichert viele Menschen. Die Polizei veröffentlicht eine Liste an Verhaltensregeln, die helfen sollen, sollte es zu dem seltenen Fall der Konfrontation mit einem Bewaffneten kommen.

Stuttgart - Extreme Gewalttaten mit Waffeneinsatz wie die tödliche Schwert-Attacke in Stuttgart sind nach Angaben des Landeskriminalamtes sehr selten. Sorgen um die eigene Sicherheit oder Angst seien nach einer solchen Situation verständlich, aber nicht notwendig. Wenn es doch zur Begegnung mit bewaffneten Tätern komme, gelten laut Kriminaloberrat Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, folgende Verhaltensregeln:

 

Fliehen Sie, wenn es Ihnen gefahrlos möglich ist

Stellen Sie sich Tätern nicht in den Weg

Versuchen Sie nicht, Tätern die Waffen zu entwenden

Warnen Sie, wenn notwendig, andere vor dem Täter

Wenn Sie in Sicherheit sind, alarmieren Sie die Polizei unter 110

Bitten Sie notfalls andere, die Polizei zu verständigen

Wer sich durch sein Eingreifen selbst in Gefahr bringen würde, kann nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden

Verbreiten Sie keine Meldungen aus den sozialen Netzwerken, die anscheinend von weiteren Angriffen berichten - dadurch vermeiden Sie Panik

Leiten Sie keine Bilder oder Videos von vermeintlichen Angriffen weiter

Als letztes Mittel kann man einen Täter auch gezielt mit dem Auto anfahren - die Staatsanwaltschaft bewertet den konkreten Einzelfall

Videos können als Beweismittel aufgenommen werden, die Weiterveröffentlichung kann aber strafbar sein

Videos von Bluttaten sollten beim Portalbetreiber gemeldet und bei der Polizei angezeigt werden