Der bayrische Landtag hat das neue Polizeiaufgabengesetz verabschiedet. Auch in Baden-Württemberg wurden im vergangenen Jahr die Regelungen verschärft. Das sind die Unterschiede zwischen den Ländern.

Stuttgart - Für die Polizeiaufgabengesetze sind die Länder verantwortlich. Kritiker werfen der CSU-Regierung vor, dass sie der Polizei auch Befugnisse überträgt, die bisher Geheimdiensten und Militär vorbehalten sind. Auch Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr das Gesetz verschärft. Es gibt aber Unterschiede zu Bayern.

 

Die bayrische Regierung hat die Schwelle für polizeiliche Eingriffe gesenkt. Beamte können künftig nicht erst bei einer „konkreten“, sondern schon bei einer „drohenden“ Gefahr tätig werden, also auch wenn sie keine Erkenntnisse zu Ort und Zeit einer möglichen Tat hat. Damit werden die Möglichkeiten zur Videoüberwachung ausgeweitet. Auch die Online-Überwachung wird erleichtert. Gelockert wird außerdem das Brief- und Fernemldegeheimnis. Die bayerische Polizei kann nun Pakete und Briefe ohne konkrete Hinweise auf eine Tat öffnen. Beamte in Baden-Württemberg haben diese Möglichkeiten nicht.

Erlaubt ist künftig auch die erweiterte DNA-Analyse. Der Gentest, der Aufschluss über Geschlecht, Augen-, Haut- und Haarfarbe gibt und damit Rückschlüsse auf die grobe regionale Herkunft von Personen gibt, kann künftig zur Fahndung bei einer drohenden Gefahr angewendet werden. Bisher darf er nur zur Bestimmung von Geschlecht und zur Feststellung der Identität genutzt werden. Auch hier haben die bayerischen Beamten mehr Möglichkeiten als ihre Kollegen aus Baden-Württemberg.

Zum Schutz von Beamten und zur Deeskalation können sogenannte Bodycams eingesetzt werden. Diese laufen, speichern die Aufzeichnungen aber nur, wenn ein Polizist in einer kritischen Situation einen Knopf drückt. In Baden-Württemberg sind Aufzeichnungen nur im öffentlichen Raum erlaubt, in Bayern hingegen auch in Wohnungen.