Exklusiv Am Freitag werden vor dem Untersuchungsausschuss Schlossgarten II die ersten Zeugen befragt. Unterdessen hält die Landtagsverwaltung die Forderung der CDU-Landtagsfraktion für zulässig, den Ausschuss verfassungsrechtlich prüfen zu lassen.

Stuttgart - Wieder treten Polizisten vor einen Untersuchungsausschuss des Landtags, erneut geht es um den Schwarzen Donnerstag im Herbst 2010, und noch einmal soll die Frage geklärt werden, ob der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) Einfluss auf den Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten mit mehr als 160 Verletzten genommen hatte. Ein erster Untersuchungsausschuss verneinte dies. Allerdings verfügten da noch CDU und FDP über die parlamentarische Mehrheit. SPD und Grüne behaupteten in einem Minderheitenvotum das Gegenteil. Allein schon der Wechsel der Mehrheitsverhältnisse im Landtag legt nahe, dass das offizielle Ergebnis des neu aufgelegten Untersuchungsausschusses kritischer ausfallen wird.

 

Aber geben die Fakten eine Neubewertung her? Hinweise darauf erkennen SPD und Grüne in einer zwischenzeitlich aufgetauchten Mail der damaligen Umweltministerin Tanja Gönner an Mappus. „Ziel ist, dass bis zu deiner Regierungserklärung alles mit den Bäumen erledigt ist“, heißt es darin. Mappus aber hatte stets bestritten, dass es einen Zusammenhang zwischen seiner für den 6. Oktober 2010 geplanten Regierungserklärung und der Räumung des Schlossparks gebe. Dagegen argumentierten Grüne und SPD im ersten Untersuchungsausschuss, dass Mappus seine Regierungserklärung mit einer Erfolgsmeldung krönen wollte – zur Not auch mittels eines harten Polizeieinsatzes.

Den daraus resultierenden politischen Druck auf die Polizei zu belegen: dazu sind nach dem Dafürhalten von Grünen und SPD Notizen geeignet, die nach einer Besprechung von Polizeiführern am 10. September 2010 angefertigt wurden. Bei der ersten öffentlichen Zeugenbefragung des zweiten Untersuchungsausschuss an diesem Freitag sollen Beamte nähere Auskunft geben. Die Notizen beziehen sich allerdings auf den Beginn des Abrisses des Bahnhofnordflügels. Dem damaligen Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf war über Umwege bekannt geworden, Mappus wolle unter allen Umständen den Bagger am Nordflügel sehen. „Wenn Sie nicht wollen, hole ich eine Polizei aus einem anderen Land“, soll Mappus geraunzt haben. Stumpf betont bis heute, beim Einsatz im Schlossgarten habe es keinen politischen Druck gegeben.

CDU-Obmann hält Ausschuss für verfassungswidrig

Der CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss, Reinhard Löffler, hegt inzwischen jedoch Zweifel, ob der neue Untersuchungsausschuss überhaupt verfassungsgemäß ist. Mails wie jenes der damaligen Ministerin Gönner gehörten zum „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ und seien als Ausdruck regierungsinterner Willensbildung geschützt. Diese Frage müsse vor einer weiteren Beweisaufnahme und Zeugenbefragung durch eine Expertise geklärt werden.

In einer eigens angefertigten Expertise hält der juristische Dienst der Landtagsverwaltung Löfflers Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Ausschusses im Ergebnis für zulässig. Allerdings unterliege der Antrag nicht dem parlamentarisch geschützten Minderheitenrecht, könne also von SPD und Grünen abgelehnt werden. Wie aus Koalitionskreisen verlautete, soll ein Gutachten vergeben werden, um den CDU-Vorwurf aus der Welt zu schaffen, allerdings nicht an den von der CDU vorgeschlagenen Würzburger Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz. Auch werde man die Zeugenbefragung keineswegs verschieben.