Am Stuttgarter Landgericht beginnt der dritte Verhandlungstag des Verfahrens gegen zwei Polizeibeamte, die am 30. September 2010 den Einsatz gegen S21-Gegner im Schlossgarten leiteten. Die Anklage wirft ihnen fahrlässige Körperverletzung im Amt vor.

Stuttgart - Am Stuttgarter Landgericht beginnt am Dienstag der dritte Verhandlungstag des Verfahrens gegen zwei Polizeibeamte, denen die Anklage fahrlässige Körperverletzung im Amt vorwirft. Sie waren am 30. September 2010, dem „Schwarzen Donnerstag“, im Schlossgarten als Einsatzabschnittsleiter eingesetzt und sollen in dieser Funktion nicht eingeschritten sein, als Demonstranten von Wasserwerfern verletzt wurden.

 

Auch am dritten Tag wird voraussichtlich noch nicht viel über die Momente, in denen Stuttgart-21-Gegner von zu starken Wasserstößen getroffen wurden, zu hören sein. Bisher sprach die Kammer mit den beiden Polizisten über das Geschehen bis zu dem Zeitpunkt, als am Morgen des 30. September 2010 die ersten Polizeibeamten in den Schlossgarten gingen. Der Park sollte an jenem Tag geräumt und abgesperrt werden, weil die Bahn Bäume fällen und die Baustelle für das Grundwassermanagement des Tiefbahnhofs einrichten wollte.

Am Dienstag wird es in der Verhandlung voraussichtlich um den Zeitraum vom Eintreffen der Polizei im Park gegen 10.30 Uhr bis Punkt 11.53 Uhr gehen, hatte die Vorsitzende Richterin vergangene Woche angekündigt. Kurz vor zwölf forderte einer der beiden Angeklagten die Freigabe von Einsatzmitteln unmittelbaren Zwangs an, wie es in der Sprache der Polizei heißt. Dazu zählen Pfefferspray und Schlagstöcke sowie die Wasserwerfer. Die Wasserwerfer, das hatten die Angeklagten vergangene Woche mehrfach betont, waren ursprünglich nicht für die Räumung des Baustellenbereiches mit zu dem Einsatz gebracht worden. Sie sollten später hinter der Absperrung stehen, um Demonstranten fernzuhalten, falls diese versuchen sollten, die Gitter zu überwinden.