Die strikten Corona-Regeln zur Eindämmung der Pandemie werden nicht immer eingehalten – vor allem nicht im privaten Bereich. Doch manchmal fällt auch das auf.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Was kümmert mich Corona, wenn ich meinen Geburtstag feiern will? Mit drastischen Konsequenzen muss nun eine 23-Jährige rechnen, die in der Nacht zum Sonntag in einem Mehrfamilienhaus im Heusteigviertel in der Innenstadt eine verbotene Party veranstaltet hat. Die Polizei hat 15 Teilnehmer festgestellt, die wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz und die derzeit gültigen Corona-Auflagen mit Teil-Lockdown angezeigt werden.

 

Im tiefen Keller – was geht da ab?

Den Begriff „Lockdown“ dürften die Sünder gründlich missverstanden haben: geschlossene Gesellschaft, tief unten in einem früheren Kohlenkeller. Möglichst unauffällig mit Taschenlampen ging es für die Teilnehmer in den Untergrund eines Mehrfamilienhauses, um dort stilecht zur Musik eines Discjockeys ein Fest zu Ehren der 23-jährigen Bewohnerin zu feiern. Allerdings: Die wummernde Musik war bis hinaus auf die Straße zu hören. Prompt gingen bei der Polizei Anrufe ein: „Ursprünglich war von einer Ruhestörung die Rede“, sagt Polizeisprecherin Monika Ackermann, „und dann stießen die Beamten auf eine Kellerparty mit überwiegend jungen Leuten.“

Die Polizei erwischt 15 Sünder

Die Party wurde am Sonntag gegen 0.50 Uhr sofort gestoppt. Von der Einhaltung der Corona-Auflagen zur Eindämmung der aktuell hohen Infektionszahlen konnte keine Rede sein. Keine Masken, keine Abstände. Dass sich derzeit nur zwei Haushalte treffen dürfen und dann auch nur höchstens zehn Personen – die Latte wurde locker gerissen. „Bei 15 Personen wurden die Personalien erhoben und Anzeigen gefertigt“, sagt die Polizeisprecherin. Nicht ausgeschlossen, dass es noch mehr Teilnehmer gab, die aber vor dem Polizeieinsatz gegangen waren. Die erwischten Partyteilnehmer sind laut Polizei zwischen 20 und 53 Jahre alt. Auf sie warten nun Bußgeldbescheide der Stadt. „Immerhin haben sie sich einsichtig gezeigt“, sagt Monika Ackermann. Freilich: erst hinterher.

Was sehen die Bußgeldbehörden für die Sünder vor?

Laut Bußgeldkatalog des Landes vom 3. November werden für Veranstalter solcher illegaler Treffen in der Regel 500 Euro fällig, für Teilnehmer in der Regel 150 Euro. Nach Angaben der Stadt beträgt die Geldbuße für Veranstalter in Stuttgart sogar 650 Euro. Aber alles ist eine Einzelfallentscheidung – der Rahmen reicht in Extremfällen gar bis 10 000 Euro. Einen Geburtstagsrabatt dürfte es für die 23-Jährige nicht geben.