Die Polizei stoppt während des Auftaktspiels der EM 2024 zwei Drohnen, die über der Menschenmenge schwebten. Das hat Konsequenzen für die Besitzer.
Während der Übertragung des Eröffnungsspiels der Fußball-Europameisterschaft hat die Polizei über dem Schlossplatz und der Königstraße zwei Drohnen abgefangen. Die Ermittelnden konnten auch die Personen ausfindig machen, die sie hatten steigen lassen: Eine 38-jährige Frau und ein 51-jähriger Mann hatten die Drohnen gestartet. Beide seien Privatpersonen, die die Flugobjekte „sorglos“ hätten aufsteigen lassen, teilt die Polizei mit. Sie hätten sich nicht ausreichend über die Rechtslage informiert. Deswegen müssen sie nun mit Anzeigen wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung rechnen.
Auch überm Stadion darf kein Flugobjekt aufsteigen
Im Bereich der Fanzonen ist das Aufsteigenlassen von Drohnen verboten. Grundsätzlich gilt dieses Verbot über Menschenmengen. Auch im Umkreis von Landeplätzen für Rettungshubschrauber ist ein Starten von Drohnen nicht gestattet. Während der EM gelten noch weitere Regeln: Wenn in der Stuttgarter Arena EM-Spiele ausgetragen werden, so wie am kommenden Mittwoch, dann wird im Bereich des Stadions ein sogenanntes Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet. Die Polizei weißt darauf hin, dass ein Verstoß gegen das Flugverbot überm Stadion eine Straftat darstellt.