Zwei Männer klagen gegen einen von der Polizei erteilten Platzverweis gegen Stuttgart-21-Gegner nach einer Blockade von Baufahrzeugen im Januar 2011. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart soll nun feststellen, ob der Verweis rechtswidrig war.

Zwei Männer klagen gegen einen von der Polizei erteilten Platzverweis gegen Stuttgart-21-Gegner nach einer Blockade von Baufahrzeugen im Januar 2011. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart soll nun feststellen, ob der Verweis rechtswidrig war.

 

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht hat sich am Donnerstag mit einem umstrittenen Polizeieinsatz gegen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 befasst. Zwei Männer wollen nachträglich vom Gericht feststellen lassen, dass von der Polizei erteilte Platzverweise rechtswidrig waren.

Bei dem Einsatz am 25. Januar 2011 vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofs waren Baufahrzeuge blockiert worden. Die Polizei kesselte die Demonstranten ein und stellte die Identität der mutmaßlich Beteiligten fest. Gegen sie wurden dann ganztägige Platzverweise ausgesprochen.

Entscheidung soll am Freitag fallen

Einer der beiden Kläger gab vor Gericht an, die Polizei habe ihn in Richtung des Kessels gedrängt. Er habe sich abseits des eigentlichen Geschehens aufgehalten. Die Kläger argumentieren, dass sie von der Polizei gehindert worden seien, den Platz zu verlassen.

Entscheidend wird sein, ob in diesem Fall das Versammlungsrecht greift oder das Polizeirecht. Nach Angaben des Richters kann Polizeirecht erst zur Anwendung kommen, wenn die Versammlung aufgelöst wurde. Die Kläger monierten, dass dies nicht geschehen sei.

Anwältin Simone Eberle sagte, es habe sich um eine Versammlung gehandelt. Ihre Mandanten seien beide nur als Beobachter anwesend gewesen. Sie hätten auch keine Utensilien für eine Blockade wie eine Isomatte oder eine Stuhl dabeigehabt. Der Vertreter der Polizei, Gerhard Groß, entgegnete, die Blockade von Lastwagen sei nicht durch das Demonstrationsrecht gedeckt. Das Verwaltungsgericht will am Freitag eine Entscheidung verkünden.