Es sollte nach dem Tod zweier Menschen diskutiert werden, wie man die Ausnüchterungseinheit optimieren kann. Grundsätzlich in Frage stellen sollte man die Einrichtung aber nicht, meint unsere Polizeireporterin Christine Bilger.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der Tod zweier Männer, die in Ausnüchterungszellen in Polizeigewahrsams gestorben waren, lässt im Stuttgarter Präsidium niemanden kalt. Die Polizei stellt daher die Frage, ob nicht grundsätzlich eine Klinik mit intensivmedizinischer Versorgungsmöglichkeit im Ernstfall der sicherere Ort wäre als eine Zelle für Menschen, die aufgrund ihres Alkoholkonsums Schutz brauchen. Auch wenn die Zelle videoüberwacht ist und ein Notarzt Bereitschaftsdienst im Gebäude hat: Ein engmaschiges Kontrollnetz wie in einer Klinik kann das nicht ersetzen.

 

Polizei und Krankenhäuser mussten entlastet werden

Man sollte die bewährte Einrichtung nicht grundsätzlich in Zweifel ziehen. Sie ist ins Leben gerufen worden nach einer extrem langen Suche, die knapp 30 Jahre lang dauerte – die Debatte darüber fing 1973 an, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei zur Einrichtung der Zentralen Ausnüchterungseinheit (ZAE) 2001. Und weiter steht dort: „Damit werden Polizei und Krankenhäuser entlastet“. Und das ist der Punkt: Man hat damals eine Lösung gefunden, die nicht die vielen Fälle allein auf den Schultern der Polizei ablädt, die die medizinische Sicherheit nicht gewähren kann; aber auch die Kliniken sollten damit nicht alleingelassen werden, denn sie wiederum können den Schutz der auszunüchternden Personen nicht so garantieren wie die Polizei es im Gewahrsam kann.

Zu ergründen sein wird eher, ob die Abläufe und die Ausstattung der ZAE optimierbar sind. Da kommt die Überprüfung der Richtlinien, welche das Innenministerium nun vornimmt, gerade zur richtigen Zeit: Das System der ZAE funktioniert grundsätzlich. Aber eine kritische Überprüfung der Abläufe nach knapp 18 Jahren Betrieb wäre kein Fehler. Verbesserungen dürfen dabei nicht am Geld scheitern, gespart worden ist schon genug: In der Vergangenheit war eine Pflegekraft, die zusätzlich zum Arzt Dienst tat, aus finanziellen Gründen gestrichen worden.

Das Innenministerium wartet nun die abschließenden Untersuchungen ab, um sichergehen zu können, alle Aspekte, die es zu überprüfen gilt, gründlich ins Visier nehmen zu können.