Polizeigewalt gegen Nutztiere? 300 Kilo Biorindfleisch auf Abwegen
Die Polizei bringt ein ausgebüxtes Tier zur Strecke – und haftet. Der Einsatz einer Maschinenpistole war im Verhältnis zum Zweck nicht verhältnismäßig.
Die Polizei bringt ein ausgebüxtes Tier zur Strecke – und haftet. Der Einsatz einer Maschinenpistole war im Verhältnis zum Zweck nicht verhältnismäßig.
Stuttgart - Das Thema Polizeigewalt ist auch in Deutschland zuletzt stärker in den Fokus gerückt. Es gibt Videos in den sozialen Medien, einen Hashtag auf Twitter und zahlreiche Gesprächsrunden bei den Fernsehtalkern. Am Dienstag nun hat das Landgericht in Nürnberg-Fürth einen Fall von Polizeigewalt abgeschlossen, der zwar weit weniger dramatisch ist als die allseits diskutierten Vorgänge, dafür aber ziemlich einmalig. Das Stück spielt in der fränkischen Provinz, genauer gesagt in Scheinfeld. 5000 Menschen leben hier, eine ganze Menge Rindviecher auch. Eines von ihnen wollte sich partout dem Gang zur Schlachtbank widersetzen. Man schrieb den Mai 2019, als das Vieh entwischte und sich über Wiesen, Wälder und Felder absetzte. 300 Kilo Biofleisch waren auf Abwegen.
Die Frau des Landwirts hatte die Polizei zur Hilfe gerufen, und die war auch sofort zur Stelle. Es muss eine ziemlich wilde Verfolgungsjagd gewesen sein, mit viel Geschrei, vielen Funksprüchen, um den Standort der Kuh zu vermelden, und vielen Missverständnissen. Für die Bäuerin war es klar, dass das Tier im Wald fachmännisch zur Strecke und vor Ort geschlachtet werden könnte. Mit Tierarzt und Metzger ist das möglich, beide waren alarmiert. Da das Biorindfleisch im Zehn-Kilo-Paket für 120 Euro angeboten wird, ist dies eine wirtschaftlich durchaus sinnvolle Maßnahme. Bei einem der Polizisten war der Teil des Plans, bei dem es um das Erlegen ging, zwar angekommen, fachmännisch indes ging das nicht vonstatten. Der Beamte griff zur Maschinenpistole und eröffnete das Feuer. Ob drei- oder viermal geschossen wurde ist strittig, dass die Kuh auch nach der zweiten Salve noch auf vier Beinen stand, gilt als gesichert. Verwertbar war das Fleisch hernach nicht mehr, Tierarzt und Metzger standen vor einem bereits toten Tier.
3000 Euro Schadenersatz hat der Landwirt nun vom Freistaat gefordert, die Beamten verwiesen darauf, nur zum Schutz der Bevölkerung gehandelt zu haben. Schon bei der Verhandlung im Juli hatte das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen, und 1500 Euro als Summe dafür angeregt. Nach anfänglichem Zögern willigte der Freistaat nun ein.