Die Stadt hat neue Polizei- und Grünflächenverordnungen beschlossen.Sie enthält manche Überraschung.

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Esslingen - Alle 20 Jahre, so schreibt es das baden-württembergische Polizeigesetz vor, müssen die Städte und Kommunen im Land ihre Polizeiverordnungen neu fassen. Weil die bisherige Verordnung in Esslingen Mitte Mai dieses Alter erreicht, hat der Gemeinderat jetzt eine neue „Polizeiverordnung zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten“ – so der offizielle Titel – verabschiedet.

 

Verschiedene aus Sicht der Stadt wünschenswerte Verbote lassen sich aus rechtlichen Gründen durch die neue Polizeiverordnung allerdings nicht regeln. So widerspricht etwa ein generelles Rauchverbot auf Spielplätzen den Vorgaben des Polizeigesetzes. Deshalb hat das Stadtparlament gleich noch eine Benutzungsordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätze und Schulhöfe sowie Sport- und Grillplätze erlassen. Damit, so hofft der Ordnungsamtsleiter Gerhard Gorzellik, ist die Stadt nun zumindest für die nähere Zukunft für alle Eventualitäten gerüstet.

Alkoholkonsum ist zu gewissen Zeiten erlaubt

Es fällt auf, dass die neue Polizeiverordnung nicht in jedem Fall eine Verschärfung bestehender Regeln umfasst. So gilt das generelle Alkoholkonsumverbot in Zukunft nicht mehr an allen Bushaltestellen im Stadtgebiet sowie im gesamten Bahnhofsbereich – inklusive Altem Zentralem Omnibusbahnhof (ZOB). Statt dessen wird dieses Trinkverbot nun auf den neuen ZOB beschränkt und zudem zeitlich begrenzt. So ist jetzt lediglich der Konsum von Alkohol „im Bereich des ZOB mit allen dazugehörigen Haltestellen von April bis Oktober in der Zeit von 12 bis 1 Uhr“ verboten. Auch ist der Aufenthalt im „Zustand erkennbarer Trunkenheit“ jetzt wieder erlaubt. Die Begründung: schließlich könnten auch betrunkene Personen auf den ÖPNV warten. Allerdings will das Ordnungsamt jetzt erst einmal die Folgen der Neuregelung beobachten. Gegebenenfalls könne man erneut über die Notwendigkeit eines Alkoholverbots im Bahnhofsbereich entscheiden.

Neu eingeführt wird mit Hilfe der Grün- und Erholungsflächenordnung zusätzlich zum Alkohol- auch das Rauchverbot auf Spielplätzen. Diese wiederum dürfen in Zukunft länger und analog zu Sportplätzen generell von 7 bis 22 Uhr genutzt werden. Damit trägt die Stadt dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung. Schließlich gilt von Kindern erzeugter Krach in der heutigen Zeit nicht mehr als unzumutbare Lärmbelästigung. Das Ruhebedürfnis von Anwohnern hat entsprechend an Bedeutung verloren. Auch Hunde haben – mit Ausnahme von Therapie- und Polizeihunden – auf Spielplätzen nichts zu suchen.

Leinenpflicht in geschlossenen Ortslagen

Überhaupt müssen sich Tierbesitzer auf neue Regeln einstellen. So ist jetzt explizit das Baden von Hunden in öffentlichen Brunnenanlagen aus Hygienegründen untersagt. Für das Halten gefährlicher Tiere wird die Anzeigepflicht erweitert. Zudem müssen Hundehalter ihre geliebten Vierbeiner in Zukunft innerhalb „geschlossener Ortslagen“ immer an der Leine führen. Die von vielen Bürgern gewünschte noch weitergehende Leinenpflicht – also ihre Ausdehnung auf die gesamte Esslinger Gemarkung inklusive aller Außenbereiche – hat nicht den Weg in die Polizeiverordnung gefunden. Denn im Gegenzug zu einer solch drastischen Regelung hätte Esslingen städtische Freiflächen ausweisen müssen. An der Tatsache, dass Hundebesitzer für die sofortige Beseitigung der Notdurft ihrer Tiere zuständig sind, ändert sich nichts.

Bedauern werden einige Bürger, die es mit Tieren besonders gut zu meinen glauben, dass ihnen jetzt ein Ordnungsgeld nicht nur dann droht, wenn sie Tauben füttern. Das Fütterungsverbot wird auf Enten, Schwäne und die immer zahlreicher im Stadtgebiet auftauchenden Füchse erweitert. In den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen darf auch kein Futter, das für diese Tiere bestimmt ist, ausgelegt werden.