Der Swimmingpool soll weg – einem Paar aus Affalterbach (Kreis Ludwigsburg) sitzen Behörden im Nacken. Eine Frist ist bereits abgelaufen.

Ludwigsburg: Oliver von Schaewen (ole)

Bewegte Tage liegen hinter Frank Stahl und Claudia Falkenstein in Affalterbach. Nach dem klaren Nein des Gemeinderats bekam das Paar Ende Juni Post vom Landratsamt Ludwigsburg. Der Swimmingpool im Garten sei zurückzubauen – bis zum 15. Juli sollten die Bauherren ihren Widerspruch zurücknehmen. Frank Stahl ist damit jedoch überhaupt nicht einverstanden: „Wir hoffen bis zuletzt und wollen jede Möglichkeit ausschöpfen.“

 

Das Paar stolperte nach eigenen Angaben etwas naiv in das Bauprojekt hinter dem frisch erworbenen Haus. Bereits die Terrasse des Vorgängers war ohne Genehmigung erstellt worden – das sei den Eheleuten nicht aufgefallen. Stahl erweiterte die Fläche sogar. „Es sind 20 Quadratmeter zu viel“, sagt der Bauherr. Das Bauwerk ragt in das Pflanzgebot des Grundstücks hinein – wie auch der nur um einige Meter zu groß dimensionierte Swimmingpool.

Nicht nur der Swimmingpool, auch die Terrasse müsste zurückgebaut werden, wenn der Petitionsausschuss des Landtags nicht eingreift. Foto: Simon Granville

Eigentlich wäre im heißen August eine gute Zeit, sich oft in dem Pool abzukühlen, aber Frank Stahl und Claudia Falkenstein können nicht unbeschwert planschen. „Wir sind mit unseren Nerven am Ende – der Rückbau würde alles in allem 100.000 Euro kosten und wäre unser Ruin“, sagt Stahl. Das Bassin soll weg, sagen Landratsamt und die Gemeinde unisono. Und eigentlich ist dagegen nicht mehr viel zu machen. „Das Landratsamt schrieb uns, ein erneuter Verwaltungsakt würde Geld kosten“, berichtet der 58-Jährige. Wie viel, habe er noch nicht erfahren.

Der Pool ist nur vier Quadratmeter zu groß

Die Frist habe er nicht einhalten können, sagt Frank Stahl. „Wir hatten ja schon vorher dem Petitionsausschuss des Landtags angeschrieben – aber der hat gerade Sommerpause und tagt erst wieder Ende September.“ Der Ausschuss könnte den Rückbau stoppen, wenn er das Vorgehen der Behörden als „unverhältnismäßig“ einstuft. Nur um vier Quadratmeter überschreite der Pool die zulässige Grenze, seufzt Stahl. Er wäre auf jeden Fall bereit, für einen ökologischen Ausgleich aufzukommen.

Im Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Landratsamtes sei seiner Architektin das Pflanzen eines Obstbaumes und die Begrünung des Garagendaches angeboten worden, damit ein Ausgleich geschaffen würde, erzählt Frank Stahl, der es enttäuschend findet, dass all das im Gemeinderat nicht zur Sprache kam und auch die Lösungsansätze vom Landratsamt nicht weiterverfolgt wurden. Eine Rolle könnte gespielt haben, dass das Paar mit der Gemeinde vor Gericht gezogen war und dort auch den Kürzeren zog.

Emotional befindet sich das Paar weiter auf einer Art Achterbahnfahrt ins Ungewisse. Nach den ersten Zeitungsartikeln habe man viel Zuspruch erhalten. „Wir sind aber auch in Internet-Foren aufs Übelste beschimpft worden“, erzählt der Maschinenbau-Unternehmer, der schon rechtliche Schritte erwogen habe, weil auch falsche Behauptungen aufgestellt worden seien. „Vor allem meiner Frau ging das alles sehr zu Herzen.“

Die Gemeinde bleibt hart und besteht auf den Rückbau

In der Sachfrage bleibt die Gemeinde Affalterbach hart. Sie will geltendes Recht schützen und keine Ausnahme bei solchen unerlaubten Bauten zulassen. Auch eine Ausgleichsmaßnahme wie das Pflanzen eines Baumes oder die Garagenbegrünung könne das illegale Vorgehen nicht „heilen“, bestätigte Stephanie Nagel, im Hauptamt der Gemeinde für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.

Bleibt die Frage, ob das Landratsamt Ludwigsburg so lange wartet, bis der Petitionsausschuss entschieden hat. Stellungnahmen zu baurechtlichen Einzelfällen lehnt die Behörde ab. Grundsätzlich gelte jedoch aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Landtag und der Landesregierung, bis zum Abschluss des Petitionsverfahrens keine Vollstreckungen vorzunehmen.

Eine Petition dauert im Schnitt sechs Monate

Über die Höhen der Gebühren im weiteren Verfahren macht das Landratsamt keine Angaben. Halte ein Bauherr seinen Widerspruch gegen die untere Baurechtsbehörde aufrecht, laufe das Verfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart weiter. Die Behörde lege die Gebühr fest – bei einer Klage entscheide das Verwaltungsgericht Stuttgart über die Höhe.

Es dürfte also noch länger dauern, bis das Schicksal des Swimmingpools feststeht. „Ein Petitionsverfahren dauert im Schnitt sechs Monate“, berichtet die Pressestelle des Landtags in Stuttgart, ohne auf den konkreten Fall einzugehen. Rein rechtlich hätten Petitionen keine aufschiebende Wirkung. Aber: „Auch in der Ferienzeit werden alle Petitionen, soweit möglich, bearbeitet.“

Wie läuft eine Petition ab?

Verfahren
In einer Petition nennen Bürger Missstände und beantragen beim Parlament Änderungen. Zu einem Antrag für den Landtag in Baden-Württemberg holt der Petitionssausschuss zunächst Stellungnahmen bei den zuständigen Ministerien und Behörden ein. Liegen sie vor, wird ein Mitglied des Petitionsausschusses mit der Berichterstattung betraut.

Entscheidung
Der Berichterstatter prüft, ob alle von den Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte ausreichend gewürdigt sind und ob weitere Informationen eingeholt werden sollen. Nach Abschluss der Ermittlungen gibt der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung. Die Vollversammlung des Landtags entscheidet.