Die Hochrechnungen der Rentenversicherung erhält man einmal jährlich. Wie Sie die Information richtig deuten, lesen Sie hier.

Stuttgart - Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jährlich mehr als 30 Millionen „Renteninformationen“. Damit bietet sie ihren Versicherten ab 27 Jahren, die schon mindestens fünf Jahre Beitragszeiten auf ihrem Konto haben, einen frühzeitigen Service. Wichtigster Inhalt: eine Auflistung der bisher erworbenen Rentenanwartschaften sowie eine Hochrechnung über die Höhe der voraussichtlichen Altersrente.

 

Umrechnung in Entgeltpunkte

Die gesetzliche Rente hängt vor allem von der Höhe der Beiträge ab. Motto: Je höher der Verdienst, desto höher der Beitrag – umso höher später die Rente. Die Renteninformation nennt die Summe aller Beiträge, die bereits von den Versicherten und ihren Arbeitgebern eingezahlt wurden.

Was auf dem Rentenkonto landet, das rechnen die Computer der Rentenversicherer in „Entgeltpunkte“ um. Das ist später die Grundlage für die Rentenberechnung. Frauen und Männer, die ein Jahr lang genauso viel wie der Durchschnitt aller rentenversicherten Arbeitnehmer verdient (und davon Beiträge gezahlt) haben, bekommen einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Mehr oder weniger Verdienst bringt entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte. 2019 wird für die aktuelle Berechnung der Entgeltpunkte ein Durchschnittsverdienst aller Versicherten in Höhe von 38.901 Euro „vorläufig“ angesetzt, bis die tatsächlichen Werte ermittelt sind.

Berechnung des Rentenwerts

Beispiele: 38 901 Euro Jahresverdienst bringen einen Entgeltpunkt. 50 000 Euro werden dann entsprechend mit 1,2853 Entgeltpunkten notiert.

Mit jeder neuen Renteninformation wird der aktuelle Stand an Entgeltpunkten mitgeteilt. Die Rentenhöhe wird dadurch ermittelt, dass die Entgeltpunkte mit dem aktuellen „Rentenwert“ malgenommen werden. Dieser Rentenwert beträgt im zweiten Halbjahr 2019 im Westen 33,05 Euro, im Osten 31,89 Euro. Die Renteninformation zeigt, wie hoch die Rente wäre, wenn sie heute in Anspruch genommen würde. Sie errechnet sich nicht nur aus den bereits zurückgelegten Zeiten – also den schon erwähnten Entgeltpunkten. Es wird vielmehr so gerechnet, als wäre weiter bis zur so genannten Regelaltersgrenze (inzwischen 65 Jahre und 8 Monate) gearbeitet und Beiträge eingezahlt worden. Vom 1. Januar 2020 an wird diese „zugerechnete Zeit“ in mehren Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Geburtsjahrgänge ab 1964 müssen daher bis 67 arbeiten.

Die Renteninformation zeigt, welche Altersrente nach heutigem Rentenrecht erzielt werden könnte. Und zwar dann, wenn bis dahin weiterhin Beiträge in der Höhe weitergezahlt werden wie in den vergangenen fünf Jahren. Hinzu kommen die bis dahin angefallenen Rentenerhöhungen, die naturgemäß nicht vorausgesagt werden können. Für die Geburtsjahrgänge ab 1952 werden aber Voraussagen getroffen. Durch zwei Varianten: Einmal wird eine jährliche Rentenanpassung um ein Prozent eingerechnet, danach um zwei Prozent.